(2014)
Wie kann ich Berufskleidung als Arbeitsmittel absetzen?
Aufwendungen für Berufskleidung können Sie von der Steuer absetzen. Dabei müssen Sie beachten, dass nicht jede Kleidung, die Sie während der Ausübung Ihres Berufes tragen, auch Berufskleidung ist. Können Sie die Kleidung nämlich auch außerhalb Ihrer Arbeit tragen, handelt es sich steuerlich nicht um Berufskleidung. Die Aufwendungen können Sie dann nicht absetzen. Es muss sich vielmehr um typische Arbeitskleidung handeln, die aufgrund ihrer Beschaffenheit und ihrer Eigenart zur beruflichen Verwendung bestimmt und notwendig ist. Beispielsweise wird folgende Berufskleidung anerkannt:
- Schutzbekleidung jeder Art, z.B. Arbeitskittel, Labormäntel, Sicherheitsschuhe
- Modische weiße Oberbekleidung bei Friseuren
- Frack bei einem Orchestermusiker
- Uniformteile bei Uniformträgern
- Amtstrachten (Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte, Geistliche)
- Sportkleidung bei Sportlehrern
- Berufskleidung bei Ärzten oder Pflegepersonal
Steuerlich absetzen können Sie die tatsächlich nachgewiesenen Anschaffungskosten. Wenn die Voraussetzung für die Absetzbarkeit der Arbeitskleidung gegeben ist, können Sie auch die Reinigungskosten geltend machen. Waschen Sie Ihre Berufskleidung selbst, können Sie die Kosten dafür schätzen. Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände e.V., Bonn hat dafür die Kosten für einen Waschgang ermitteln lassen, bezogen auf jeweils ein kg Wäsche (Stand Dez 2002):
1-Personen-Haushalt
- Kochwäsche 95 Grad: 0,77 Euro
- Buntwäsche 60 Grad:0,76 Euro
- Pflegeleichtwäsche: 0,88 Euro
2-Personen-Haushalt
- Kochwäsche 95 Grad: 0,50 Euro
- Buntwäsche 60 Grad: 0,48 Euro
- Pflegeleichtwäsche: 0,60 Euro
3-Personen-Haushalt
- Kochwäsche 95 Grad: 0,43 Euro
- Buntwäsche 60 Grad: 0,41 Euro
- Pflegeleichtwäsche: 0,53 Euro
4-Personen-Haushalt
- Kochwäsche 95 Grad: 0,37 Euro
- Buntwäsche 60 Grad: 0,35 Euro
- Pflegeleichtwäsche: 0,47 Euro
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