(2014)
Was sind Berufsverbände?
Als Berufsverbände werden die Interessenvertretungen eines Berufsstandes bezeichnet, die die Interessen ihrer Mitglieder im Hinblick auf deren berufliche und unternehmerische Tätigkeit wahrnehmen. Dazu zählen unter anderem folgende Vereinigungen:
- Gewerkschaften,
- Berufsgenossenschaften,
- Arbeitgebervereinigungen,
- Marburger Bund,
- Steuerberaterverband,
- Handwerkskammer,
- Ärztekammern,
- Architektenkammern,
- Rechtsanwaltskammer,
- Steuerberaterkammer,
- Beamtenbund,
- Hochschulverband,
- Verein Deutscher Ingenieure (VDI),
- Industrieklubs,
- Arbeitgebervereinigungen,
- Beamtenbund,
- Richterbund,
Politische Parteien sind dagegen keine Berufsverbände. Spenden und Mitgliedsbeiträge können Sie als Sonderausgaben in der Steuererklärung angeben. Auch private Vereine, wie der Rotary Club, Sportvereine oder der Karnevalsverein sind keine Berufsverbände. Das gilt übrigens auch, wenn Ihnen Ihr Arbeitgeber eine Mitgliedschaft in einem dieser Vereine nahegelegt hat. Auch die Beiträge an den Mieterbund, den Bund der Steuerzahler, den Lohnsteuerhilfeverein oder an Automobilclubs können Sie nicht steuermindernd geltend machen.
Rechner
- Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
- Steuerberaterkosten berechnen: Die Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) regelt ganz genau welche Gebühren ein Steuerberater abrechnen darf. Unser Rechner sagt Ihnen, mit welchen Kosten Sie abhängig von Ihrem Steuerfall rechnen müssen.
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