(2014)
Welche Freiwilligendienste sind begünstigt?
Leisten Kinder nach ihrer Vollzeitschulpflicht einen Freiwilligendienst, werden sie weiterhin bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres - also bis zum 25. Geburtstag - bei den Eltern berücksichtigt, d.h. die Eltern haben während dieser Zeit Anspruch auf Kindergeld oder die Steuerfreibeträge und andere kindbedingte Steuervergünstigungen.
Als Freiwilligendienste begünstigt sind:
- Freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr,
- Bundesfreiwilligendienst,
- Europäischer Freiwilligendienst "Erasmus+",
- Internationaler Jugendfreiwilligendienst,
- Freiwilligendienst "weltwärts",
- Freiwilligendienst "kulturweit",
- Freiwilligendienst "aller Generationen",
- Auslandsfreiwilligendienst gemäß § 5 Bundesfreiwilligendienstegesetz.
Das neue EU-Programm für Bildung, Jugend und Sport "Erasmus+" ab 2014 umfasst die bisherigen EU-Programme für lebenslanges Lernen, die Hochschulprogramme sowie "Jugend in Aktion". Es beinhaltet auch weiterhin den Europäischen Freiwilligendienst. Das Programm gilt im Zeitraum vom 2014 bis 2020.
Nicht begünstigt ist der freiwillige Wehrdienst.
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