(2014)
Kann ich auch Kindergeld bekommen, wenn mein Kind arbeitslos ist?
Ja. Sie können auch weiterhin Kindergeld oder die steuerlichen Kinderfreibeträge erhalten, wenn Ihr Kind arbeitslos ist. Die Zahlung endet in dem Monat vor dem 21. Geburtstag des Kindes. Hat Ihr Kind noch den gesetzlichen Wehr- oder Zivildienst absolviert, bevor es sich arbeitslos gemeldet hat, wird Ihr Anspruch auf Kindergeld bei Arbeitslosigkeit um die Zeit dieses Dienstes auch über den 21. Geburtstag hinaus verlängert.
Ihr Kind darf nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen, ein Minijob bis zu 450 Euro gefährdet Ihren Kindergeldanspruch aber nicht. Allerdings muss das Kind bei der Agentur für Arbeit, einer ARGE oder einem staatlichen Arbeitsvermittler in einem EU- oder EWR-Land oder der Schweiz arbeitssuchend gemeldet sein.
Tipp: Solange Ihr Kind nicht mehr als 15 Wochenstunden tätig ist, kann es weiter als arbeitssuchend gemeldet bleiben. Auch eine geringfügige Beschäftigung ist unschädlich für Ihren Anspruch auf Kindergeld, wenn Ihr Kind in dieser Beschäftigung unter der Einkommensgrenze von 450 Euro brutto pro Monat bleibt.
Rechner
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