Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2011) Wer kann den Pflege-Pauschbetrag beantragen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2011. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Wer kann den Pflege-Pauschbetrag beantragen?

Jeder, der ohne finanzielle Gegenleistung eine hilfsbedürftige Person pflegt, zu der ein enges persönliches Verhältnis besteht, kann den Pflegepauschbetrag in seiner Steuererklärung beantragen.
Der Pflegepauschbetrag ist dafür da, um Sie für Belastungen zu entschädigen, die meist schwierig nachzuweisen sind. Aus diesem Grund können Sie den Pflegepauschbetrag ohne Nachweise erhalten, lediglich die Voraussetzungen müssen nachweislich erfüllt sein.
Wichtig ist, dass Sie die zu pflegende Person in deren oder in Ihrer Wohnung betreuen. Es muss sich um einen Angehörigen, wie beispielsweise einen Ehegatten, Kinder, Eltern, Schwiegereltern, Verlobte oder Pflegekinder handeln. Auch, wenn Sie sich um einen Lebensgefährten oder eingetragenen Partner kümmern, wird dies anerkannt. Ebenso kann ein persönliches Verhältnis zu weiteren Personen bestehen, mit denen Sie nicht verwandt sind, beispielsweise Freunde oder Nachbarn.

Teilen Sie sich mit jemand anderem die Pflege der hilflosen Person, wird der Pflegepauschbetrag unter Ihnen zu gleichen Teilen aufgeteilt. Dabei ist es unwichtig, wer die meiste Arbeit an der Pflege leistet oder ob wirklich beide Pflegepersonen in Ihrer Steuererklärung den Pauschbetrag geltend machen. Bei zwei pflegenden Personen bekommt jeder den halben Pauschbetrag.

Beispiel: Sie betreuen Ihren pflegebedürftigen Vater gemeinsam mit Ihrer Mutter. So steht Ihnen und Ihrer Mutter anteilig ein Pflegepauschbetrag von 462 Euro zu. Das gilt leider auch, wenn Ihre Mutter keine Steuererklärung macht und diesen Pauschbetrag also gar nicht steuermindernd verwenden kann.

Tipp: Wenn Sie über die Pflege hinaus die hilfebedürftige Person auch noch finanziell unterstützen, können Sie für Unterhalt bis zu 7.680 Euro eine Steuerermäßigung unter den außergewöhnlichen Belastungen geltend machen. Das geht jedoch nur, wenn für die Person, die Sie pflegen niemand einen Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag hat.
Dieser Betrag ist kein Pauschbetrag sondern ein Höchstbetrag. Unterhaltsleistungen und finanzielle Unterstützung bis in diese Höhe müssen Sie auch nachweisen können.

Bewertungen des Textes: Wer kann den Pflege-Pauschbetrag beantragen?

         

5.00 von 5
Anzahl an Bewertungen: 1

Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt