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(2011) Bis zu welcher Höhe kann ich Vorsorgeaufwendungen absetzen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2011. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Bis zu welcher Höhe kann ich Vorsorgeaufwendungen absetzen?

Altersvorsorgeaufwendungen und sonstige Vorsorgeaufwendungen können nur bis zu einem Höchstsatz abgesetzt werden. Ledige können höchstens 14.000 Euro und Verheiratete 28.000 Euro der Beiträge zur Altersvorsorge als Sonderausgaben für das Steuerjahr 2010 absetzen. Bezogen auf die Beiträge zur Basisversorgung liegt der absetzbare Satz für das Steuerjahr 2009 bei 70 Prozent. Er steigt jedes Jahr um zwei Prozentpunkte bis zu einer 100prozentigen Absetzbarkeit der Beiträge im Jahr 2025, dann sind maximal 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Zusammenveranlagte als Beiträge zur Altersvorsorge absetzbar.

Die sonstigen Vorsorgeaufwendungen sind  insgesamt bis 1.900 Euro abzugsfähig, wenn der Steuerzahler steuerfreie Zuschüsse zu seiner Krankenversicherung oder Beihilfe zu den Krankheitskosten erhält. Bekommt er diese steuerfreien Zuschüsse nicht, kann er bis zu 2.800 Euro als sonstige Vorsorgeaufwendungen geltend machen.

Wenn Sie geringe Beiträge in die Kranken- und Pflegeversicherung einzahlen, können Sie auch weiterhin Ihre Ausgaben für Arbeitslosenversicherung, Haftpflichtversicherungen und weitere Versicherungen in die Steuererklärung eintragen.

Beiträge zur privaten und gesetzlichen Basiskrankenversicherung und zur gesetzlichen Pflegeversicherung können in tatsächlicher Höhe in der Steuererklärung eingetragen werden.

Allerdings: Der Gesetzgeber hat Höchstbeträge dafür festgelegt. Für Angestellte, Beamte, Pensionäre, Rentner und deren Partner liegt er bei 1.900 Euro, für Selbständige bei 2.800 Euro (bei Ehepaaren das Doppelte).

Das Besondere: Wenn die Beiträge zur Krankenversicherung den Höchstbetrag übersteigen, können Sie Ihre Beiträge in voller Höhe absetzen. Dann können Sie allerdings keine weiteren Versicherungsbeiträge in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Rechner
  • Arbeitstage-Rechner: Mit unserem Arbeitstage-Rechner ermitteln Sie ganz einfach die Zahl der Arbeitstage in einem beliebigen Zeitraum.
  • Arbeitslosengeld-Rechner: Wie hoch Ihr voraussichtliches Arbeitslosengeld sein wird, können Sie mit unserem Arbeitslosengeld-Rechner ermitteln.
  • Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
  • Förderrechner Riester-Rente: Mit dem Riester-Rechner können Sie Ihre persönlichen Daten zur Riester-Rente berechnen. Der Rechner ermittelt wie hoch die verschiedenen Zulagen ausfallen und welche Höchstgrenzen für Sie relevant sind.
  • Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.

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