(2011)
Welche Kosten kann ich als Bewerbungskosten absetzen?
Sie bewerben sich um eine neue Stelle? Dann können Sie die dabei entstehenden Kosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Ob Sie sich dabei aus einer bestehenden Beschäftigung heraus bewerben oder arbeitssuchend sind, ist nicht relevant. Auch der Erfolg der Bewerbung spielt keine Rolle.
Sie können dann alle Aufwendungen absetzen, die Ihnen im Zusammenhang mit der Bewerbung entstanden sind. Dazu zählen zum Beispiel:
- Ausgaben für Passfoto
- Fotokopien
- Schnellhefter, Klarsichthüllen
- Porto
- amtliche Beglaubigungen
- Briefpapier, Briefumschlag
- Bücher oder Computer-Programme zum Thema Bewerbung und Vorstellung
- Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch
- Kosten für Stellenanzeigen
- Wochenendausgaben von überregionalen Tageszeitungen, die bekannt für einen großen Stellenmarkt sind, z.B. die FAZ oder die Süddeutsche Zeitung
Finanzbeamte sind bei Bewerbungskosten allerdings oft etwas großzügiger, was die Nachweispflicht angeht. So akzeptieren viele Finanzämter auch eine Pauschale. Allerdings haben Sie auf eine solche Pauschale keinen Anspruch.
Bei höheren Kosten kommen Sie in keinem Fall um einen Nachweis herum, denn dann ist die so genannte Nichtaufgriffsgrenze in der Regel überschritten. Sie müssen folglich davon ausgehen, dass der Sachbearbeiter einen Nachweis über die Aufwendungen verlangen kann. Die Kosten können Sie zum Beispiel durch eine Kopie der Bewerbung, durch Einladungsschreiben zu Vorstellungsgesprächen oder auch durch Zusagen/Absagen der Firma nachweisen.
Rechner
- Erbschaftsteuer-Rechner: Bei Erbschaften kassiert der Staat mit. Für nahe Angehörige gibt es allerdings hohe Freibeträge. Der Rechner ermittelt die Erbschaftsteuer abhängig vom Verwandtschaftsverhältnis.
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