Was zählt zu den ausländischen Einkünften?
Ausländische Einkünfte können Sie aus den verschiedensten Einkommensarten erzielen. Die Art und die Höhe sind gemäß § 34d EStG nach deutschem Steuerrecht zu ermitteln. Der Abzug von Werbungskosten und Betriebsausgaben richtet sich also nach dem Einkommensteuergesetz.
- Bei Einkünften aus nicht selbständiger Arbeit ist Voraussetzung, dass die Arbeit im Ausland ausgeübt wird. Außerdem kann sie auch im Ausland verwertet werden, ohne dabei im Inland ausgeübt worden zu sein.
- Bei Einkünfte aus selbständiger Arbeit ist Voraussetzung, dass die Tätigkeit im Ausland ausgeübt oder verwertet wird (z.B. Autorenrechte).
- Bei Einkünften aus Gewerbebetrieben ist Voraussetzung dass die Einkünfte durch eine im Ausland gelegene Betriebsstätte erzielt werden.
- Bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft ist Voraussetzung, dass die bewirtschafteten Flächen im Ausland liegen.
- Bei Einkünften aus Kapitalvermögen ist z.B. Voraussetzung, dass das Kapitalvermögen durch ausländischen Grundbesitz gesichert ist.
- Bei Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung ist Voraussetzung, dass die im Ausland liegen oder dass die Rechte (z.B. Autorenrechte) zur Nutzung im Ausland überlassen sind.
(2011): Was zählt zu den ausländischen Einkünften?
Kann ich Werbungskosten aus Kapitalvermögen geltend machen?
Seit 2009 sind mit dem Sparer-Pauschbetrag alle Werbungskosten im Zusammenhang mit Kapitalerträgen abgegolten, es können also keine Werbungskosten mehr abgesetzt werden. Depotgebühren, Ausgaben für Fachliteratur, Kreditzinsen oder Fahrtkosten zur Hauptversammlung können nun nicht mehr angegeben werden. Diese Regelung gilt jedoch nicht für Kapitalerträge, die nicht unter die Abgeltungsteuer fallen (z.B. private Darlehen)
Tipp: Bitte beachten Sie, dass vor dem Finanzgericht Münster eine Musterklage des Bund der Steuerzahler verhandelt wird (Az. 6 K 1847/10 E). Aus diesem Grund sollten Sie, wenn Ihre Werbungskosten aus Kapitalvermögen über ihrem Sparer-Pauschbetrag liegen, die Anlage KAP ausfüllen und zusätzlich Ihre Werbungskosten der Steuererklärung beilegen. Gegen den ablehnenden Steuerbescheid sollten Sie Einspruch, mit Hinweis auf das anhängige Verfahren einlegen und Verfahrensruhe aus Zweckmäßigkeitsgründen gemäß § 363 Abs. 2 Satz 1 AO beantragen.
(2011): Kann ich Werbungskosten aus Kapitalvermögen geltend machen?
Wie wirken sich Kapitalerträge auf die zumutbare Belastung und die außergewöhnlichen Belastungen aus?
Grundsätzlich bleiben Kapitalerträge, die der Abgeltungsteuer unterliegen, bei der Ermittlung des Gesamtbetrags der Einkünfte unberücksichtigt (§ 2 Abs. 5b Satz 1 EStG). Machen Sie jedoch den Abzug von Aufwendungen für außergewöhnliche Belastungen, wie z.B. Krankheitskosten geltend, dann müssen Sie Ihre Einkünfte aus Kapitalvermögen dennoch in der Einkommensteuererklärung angeben, damit die zumutbare Belastung -die im Wesentlichen von der Höhe des Gesamtbetrags der Einkünfte abhängig ist -unter Einbeziehung der Kapitalerträge ermittelt werden kann.
Damit soll berücksichtigt werden, dass außergewöhnliche Belastungen auch aus Kapitalerträgen finanziert werden können und damit ein Bürger mit Kapitalerträgen eher in der Lage ist, einen größeren Teil seiner außergewöhnlichen Belastungen selbst zu tragen, als jemand, mit keinen oder niedrigeren Kapitalerträgen
Der Einbezug der Einkünfte aus Kapitalvermögen ist entsprechend bei außergewöhnlichen Belastungen in besonderen Fällen vorzunehmen:
- für die Ermittlung der abzugsfähigen Unterhaltsleistungen, unter Berücksichtigung der eigenen Einkünfteund Bezüge der unterhaltenen Person oder
- für die Ermittlung des sog. Ausbildungsfreibetrags für ein, sich in Berufsausbildung befindenden, auswärtig untergebrachten, volljährigen Kindes - als außergewöhnliche Belastung. Der Freibetrag wird unter Berücksichtigung der eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes ermittelt.
(2011): Wie wirken sich Kapitalerträge auf die zumutbare Belastung und die außergewöhnlichen Belastungen aus?