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(2014) Welche Einkommensersatzleistungen muss ich nicht in der Steuererklärung angeben?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Welche Einkommensersatzleistungen muss ich nicht in der Steuererklärung angeben?

Die folgenden Leistungen müssen Sie nicht in Ihrer Steuererklärung als Einkommensersatzleistung angeben. Sie fallen nicht unter den Progressionsvorbehalt:

  • Krankentagegeld von einer privaten Krankenversicherung.
  • Gründungszuschuss für Existenzgründer ab 1.8.2006
  • Arbeitslosengeld II ab 2005
  • Erziehungsgeld, Wohngeld, Sozialhilfe, Kindergeld
  • Betreuungsgeld ab 1.8.2013
  • Zuschuss-Wintergeld und Mehraufwands-Wintergeld (R 4 Abs. 3 LStR).
  • Streikgelder und Aussperrungsgelder
Rechner
  • Arbeitslosengeld-Rechner: Wie hoch Ihr voraussichtliches Arbeitslosengeld sein wird, können Sie mit unserem Arbeitslosengeld-Rechner ermitteln.
  • Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
  • Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.

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Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

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ComputerBild 03/2022

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