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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2014) Wie weise ich meine Kinderbetreuungskosten nach?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2014. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Wie weise ich meine Kinderbetreuungskosten nach?

Betreuungskosten lassen sich über Rechnungen und die dazugehörigen Überweisungsbelege nachweisen. Eine Quittung des Empfängers reicht nicht! Auch Kleinbeträge, etwa an den Babysitter, dürfen Sie nicht bar auszahlen, wenn Sie die Kosten später absetzen wollen.

Die Belege müssen Sie zwar nicht der Steuererklärung beifügen, allerdings kann das Finanzamt danach fragen.



Bewertungen des Textes: Wie weise ich meine Kinderbetreuungskosten nach?

         

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