(2014)
Wie kann ich Unterhaltsleistungen an den Ex-Ehegatten absetzen?
Damit Sie Ihre Unterhaltsleitungen an den Ex-Gatten oder dauernd getrennt lebende Ehepartner als Sonderausgaben absetzen können, ist dessen Zustimmung erforderlich. Denn der Empfänger der Leistungen muss seinerseits die Zahlungen als "sonstige Einkünfte" versteuern.
Die Zustimmung muss durch die Vorlage der "Anlage U" beim Finanzamt nachgewiesen werden. Sie gilt dann unbefristet bis auf Widerruf. Der Unterhaltspflichtige muss die Anlage U jedoch in jedem Jahr dem Finanzamt vorlegen. Der Antrag ist dann für dieses Jahr bindend. Der Widerruf zum Realsplitting muss vor Beginn des Kalenderjahres, für das das Realsplitting nicht mehr gelten soll, beim Finanzamt sein.
Tipp: Als Unterhaltsempfänger sollten Sie Ihre Zustimmung zum Realsplitting von der Verpflichtung des Unterhaltspflichtigen abhängig machen, dass dieser alle steuerlichen und außersteuerlichen Nachteile ausgleicht, die Ihnen durch die Versteuerung der Unterhaltszahlungen entstehen.
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