(2014)
Was ist der Kinderfreibetrag?
Laut Paragraph 32 des Einkommensteuergesetzes wird jedem Elternteil pro Kind ein Freibetrag von 2.184 Euro für das sächliche Existenzminimum des Kindes (Kinderfreibetrag) sowie ein Freibetrag von 1.320 Euro für den Betreuungs- und Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf (BEA-Freibetrag) vom zu versteuernden Einkommen abgezogen.
Wenn Sie verheiratet sind und steuerlich zusammen veranlagt werden, dann verdoppeln sich die Beträge auf 4.368 Euro bzw. 2.640 Euro, also auf 7.008 Euro (584 Euro pro Monat).
Sind Sie verheiratet, steht Ihnen und Ihrem Ehepartner der volle Kinderfreibetrag zu. Wählen Sie die Einzelveranlagung für Ehegatten, gibt es für jeden Partner die Hälfte. Auch wenn Sie nicht verheiratet oder geschieden sind, steht jedem Elternteil der halbe Kinderfreibetrag zu. Verwitwete Eltern bekommen immer den vollen Kinderfreibetrag, auch wenn sie vorher nicht verheiratet waren. Ebenso erhält ein Elternteil den vollen Freibetrag, wenn der Wohnsitz des anderen Elternteils nicht bekannt ist, der Vater des Kindes amtlich nicht feststellbar ist oder ein Elternteil im Ausland lebt.
Neben den Kinderfreibeträgen gibt es das Kindergeld, das als eine Art Vorauszahlung auf den Steuervorteil der Freibeträge gewertet werden kann. Aber: Kindergeld und Kinderfreibeträge gibt es nicht zusammen. Ab einer bestimmten Einkommenshöhe ist der Steuervorteil höher als das gezahlte Kindergeld. Wann dies der Fall ist, wird vom Finanzbeamten im Rahmen der sog. Günstigerprüfung automatisch ermittelt. Dafür müssen die Eltern die "Anlage Kind" ausfüllen.
Rechner
- Einkommensteuer-Veranlagungsrechner: Ob eine gemeinsame oder Einzelveranlagung von Ehegatten günstiger für Sie ist, rechnet Ihnen der Veranlagungsrechner aus.
- Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.
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