Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2011) Wann kann ich Kinderbetreuungskosten absetzen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2011. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2023 finden Sie unter:
(2023): Wann kann ich Kinderbetreuungskosten absetzen?

Um die Aufwendungen für die Betreuung Ihres Kindes von der Steuer absetzen zu können, müssen mehrere Voraussetzungen erfüllt sein. Die wichtigste Voraussetzung: es muss ein so genanntes Kindschaftsverhältnis zum Kind bestehen. Dies liegt vor bei Kindern, mit denen Sie ersten Grades verwandt sind oder zu Ihren Pflegekindern. Kinder ersten Grades sind leibliche Kinder, wobei es unerheblich ist, ob diese ehelich oder unehelich sind, sowie Adoptivkinder. Daraus ergibt sich, dass es für Stief- und Enkelkinder keinen Abzug von Kinderbetreuungskosten gibt.

Weiterhin muss das Kind zu Ihrem Haushalt gehören. Hierbei ist es wichtig, dass eine Familienwohnung vorhanden ist, die vom Kind genutzt wird und Sie die Verantwortung für das Wohl des Kindes tragen. Dies gilt auch für Kinder, die zur Zeit ihrer Ausbildung auswärts (z.B. in einem Internat) wohnen und regelmäßig zurück in die elterliche Wohnung kommen.

Bewertungen des Textes: Wann kann ich Kinderbetreuungskosten absetzen?

         

4.52 von 5
Anzahl an Bewertungen: 21

Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt