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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Was kann ich als Sonderausgaben in meiner Steuererklärung geltend machen?

Sonderausgaben sind Aufwendungen der Lebensführung, die ausnahmsweise steuerlich begünstigt werden. Die Sonderausgaben, die Sie in Ihrer Steuererklärung angeben können, werden in zwei Gruppen aufgeteilt: In die Vorsorgeaufwendungen und die anderen Sonderausgaben.

Die anderen Sonderausgaben, auf die sich diese Eingabeseite bezieht, berücksichtigt das Finanzamt automatisch mit dem Sonderausgaben-Pauschbetrag. Der Sonderausgaben-Pauschbetrag ist mit 36 Euro für Ledige und 72 Euro für Verheiratete sehr niedrig angesetzt. Ein Überschreiten ist daher relativ einfach. Dazu zählen insbesondere gezahlte Kirchensteuer, Spenden, Kinderbetreuungskosten, Unterhaltsleistungen an den Ex-Gatten.

Zu den Vorsorgeaufwendungen zählen Beiträge zur Basis-Krankenversicherung und Pflegepflichtversicherung, ferner zur privaten Altersvorsorge und außerdem Beiträge zu bestimmten privaten Versicherungen, wie z.B. private Haftpflicht-, Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherungen.

Wichtig

Für Vorsorgeaufwendungen gilt der Sonderausgaben-Pauschbetrag nicht. Diese gehören nicht zu den unbeschränkt abziehbaren Sonderausgaben, sondern sind nur bis zu einem Höchstbetrag abziehbar.

Der zweite Teil der Sonderausgaben, die Vorsorgeaufwendungen, gliedern sich in die Altersvorsorgeaufwendungen, die Beiträge zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung und die anderen Versicherungen. Zu den Altersvorsorgeaufwendungen gehören vor allem die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder zu einer privaten Rürup-Rente (kapitalgedeckte Altersvorsorge).

Zu den anderen Versicherungen gehören Beiträge zu Kranken- und Pflegeversicherungen (die über die Basisabsicherung hinausgehen), zur Arbeitslosenversicherung, zu Unfall- und Haftpflichtversicherungen, zu Risikolebensversicherungen, zu Berufsunfähigkeitsversicherungen, ferner zu Kapitallebens- und Rentenversicherungen, die vor 2005 abgeschlossen worden sind.

Die Vorsorgeaufwendungen geben Sie bitte im Bereich „Vorsorgeaufwendungen“ unserer Steuererklärung an.

Rechner
  • Arbeitslosengeld-Rechner: Wie hoch Ihr voraussichtliches Arbeitslosengeld sein wird, können Sie mit unserem Arbeitslosengeld-Rechner ermitteln.
  • Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
  • Förderrechner Riester-Rente: Mit dem Riester-Rechner können Sie Ihre persönlichen Daten zur Riester-Rente berechnen. Der Rechner ermittelt wie hoch die verschiedenen Zulagen ausfallen und welche Höchstgrenzen für Sie relevant sind.
  • Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.

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