Grundsätzlich gilt: Kosten, die einem Arbeitnehmer anlässlich eines persönlichen Ereignisses (Geburtstag, Beförderung, Jubiläum usw.) für die Bewirtung von Gästen entstehen, werden nach ständiger Rechtsprechung als nicht abzugsfähige Kosten der privaten Lebensführung beurteilt. Der Bundesfinanzhof (BFH) hat entschieden, dass hierbei nicht allein auf den Anlass der Veranstaltung als maßgebliches Indiz abzustellen ist, sondern dass im Rahmen einer Gesamtwürdigung daneben auch weitere Umstände heranzuziehen sind (Urteil vom 11. Januar 2007 VI R 52/03).
Für die berufliche oder private Veranlassung der Bewirtungskosten ist daher z.B. auch von Bedeutung, in wessen Räumlichkeiten die Veranstaltung stattfindet, wer als Gastgeber auftritt, wer die Gästeliste bestimmt, ob es sich bei den Gästen um Kollegen, Geschäftsfreunde, Pressevertreter oder um private Bekannte oder Angehörige des Steuerpflichtigen handelt.
Damit greift der BFH für die Ausgabenseite auf Gesichtspunkte zurück, die er auf der Einnahmenseite bei der Unterscheidung zwischen steuerpflichtigem Arbeitslohn und Zuwendungen im eigenbetrieblichen Interesse des Arbeitgebers entwickelt hat.
Elektronische Registrierkassen
Elektronische Registrierkassen unterliegen besonderen Aufzeichnungs- und Sicherungspflichten, um Manipulationen zu vermeiden. Die Kassensicherungsverordnung verlangt, dass ausgegebene Belege Transaktions- und Seriennummern des elektronischen Aufzeichnungssystems oder des Sicherheitsmoduls enthalten müssen. Die Übergangsregelung bis zum 31.12.2022 ist abgelaufen.
Da die neuen Sicherheitseinrichtungen verpflichtend sind, sollten Kunden sicherstellen, dass Bewirtungsrechnungen die erforderlichen Angaben, gegebenenfalls in Form eines QR-Codes, enthalten.
Falls das Restaurant keine elektronische Registrierkasse hat, entschied das Finanzgericht Berlin-Brandenburg, dass handschriftliche Rechnungen als Bewirtungsrechnungen ausreichen, und sie sind zu 70 Prozent absetzbar (FG Berlin-Brandenburg, 8.11.2021, 16 K 11381/18).
Hinweis: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. Stellen Sie sicher, dass Sie den Endbeleg erhalten haben, da nur dieser vom Finanzamt anerkannt wird.
So machen Sie Bewirtungskosten als Werbungskosten steuerlich geltend!
Sind berufsbedingte Versicherungen Werbungskosten?
In der Regel wird der Sonderausgaben-Höchstbetrag bereits durch andere Versicherungen ausgeschöpft. Aus diesem Grund empfiehlt es sich, alle beruflichen Versicherungen, die vom Arbeitgeber nicht übernommen werden, als Werbungskosten geltend zu machen.
In der Praxis ist ein Abzug im Bereich der Werbungskosten vor allem bei Haftpflicht-, Unfall- und Rechtsschutzversicherungen (ggf. anteilig) möglich.
Sind berufsbedingte Versicherungen Werbungskosten?
Kann ich die Kosten für einen Rechtsanwalt in der Steuererklärung angeben?
Aufwendungen für einen Rechtsanwalt, die in Verbindung mit der Erzielung von Einkünften entstanden sind, können Sie als Werbungskosten in der Steuererklärung angeben.
Zwei Beispiele:
- Klagt beispielsweise ein Arbeitnehmer gegen seine Entlassung, gehören die Kosten für den Rechtsanwalt zu den Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.
- Klagt der Eigentümer einer vermieteten Wohnung gegen seinen Mieter, weil dieser die Wohnung nicht in ordnungsgemäßem Zustand hinterlassen hat, sind diese Kosten als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abzugsfähig.
Keine Werbungskosten liegen vor, wenn die Kosten für den Rechtsstreit bzw. für den Rechtsanwalt durch eine Rechtsschutzversicherung erstattet werden.
Kann ich die Kosten für einen Rechtsanwalt in der Steuererklärung angeben?
Wie wird die Winterbeschäftigungsumlage berücksichtigt?
Arbeitnehmer im Baugewerbe haben in der Schlechtwetterzeit Anspruch auf das Saison-Kurzarbeitergeld. Begünstigt sind Arbeitnehmer von Betrieben des Baugewerbes, Gerüstbauerhandwerks, Dachdeckerhandwerks sowie des Garten- und Landschaftsbaus. Zusätzlich zum Saison-Kurzarbeitergeld können die gewerblichen Arbeitnehmer im Rahmen von Tarifvereinbarungen Zusatzleistungen erhalten, wie das Zuschuss-Wintergeld und das Mehraufwands-Wintergeld. Finanziert werden die Zusatzleistungen mittels einer Umlage (sog. Winterbeschäftigungs-Umlage).
Die Arbeitnehmerbeiträge zur Winterbeschäftigungs-Umlage sind als Werbungskosten absetzbar. Denn die Umlage wird aus dem steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn berechnet und vom Nettolohn einbehalten. Im Allgemeinen hat der Arbeitgeber sie in der Lohnsteuerbescheinigung gesondert ausgewiesen. Tragen Sie diese Beträge in der "Anlage N" unter den weiteren Werbungskosten ein.
Wie wird die Winterbeschäftigungsumlage berücksichtigt?