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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht



Welche Renten- und Lebensversicherungen kann ich angeben?

Beiträge zu Rentenversicherungen mit und ohne Kapitalwahlrecht und zu Kapitallebensversicherungen mit mindestens zwölf Jahren Laufzeit können im Rahmen der "anderen Vorsorgeaufwendungen" angegeben werden. Dies gilt aber nur dann, wenn der Laufzeitbeginn der Versicherung sowie die erste Beitragszahlung vor dem 1.1.2005 liegen.

Sie werden allerdings nur dann berücksichtigt, wenn der abzugsfähige Höchstbetrag von 1.900 Euro (Arbeitnehmer, Rentner) bzw. 2.800 Euro (Selbständige) noch nicht mit Beiträgen zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist.

Was bedeutet das Kapitalwahlrecht?

Bei einer privaten Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht kann der Versicherungsnehmer am Ende der Laufzeit entscheiden, ob er die angesparten Erträge als monatliche Rente oder als einmalige Auszahlung erhalten möchte. Eine Kapitallebensversicherung bietet im Todesfall den gleichen Schutz wie die Risiko-Lebensversicherung. Darüber hinaus ist sie aber gleichzeitig ein Sparvertrag. Das unterscheidet die Kapital-Lebensversicherung von der Risiko-Lebensversicherung, die nur dann zahlt, wenn der Versicherte während der Vertragslaufzeit stirbt. Lebt er länger als die vereinbarte Laufzeit, verfallen die eingezahlten Beiträge zur Risikolebensversicherung.

Welche Renten- und Lebensversicherungen kann ich angeben?



Wie kann ich Beiträge und Renten der Lebensversicherung absetzen?

Die Beiträge zur Kapital-Lebensversicherung gelten als Vorsorgeaufwendungen und können als solche von der Steuer abgesetzt werden, wenn es sich um einen Altvertrag handelt, der vor 2005 abgeschlossen wurde. Sie werden allerdings nur dann berücksichtigt, wenn der abzugsfähige Höchstbetrag von 1.900 Euro (Arbeitnehmer, Rentner) bzw. 2.800 Euro (Selbständige) noch nicht mit Beiträgen zur Basis-Kranken- und Pflegeversicherung ausgeschöpft ist.

Die gezahlten Beiträge zu einer Kapital- oder Rentenversicherung mit Kapitalwahlrecht sind seit 2004 nur zu 88 Prozent absetzbar. Ist bei der Rentenversicherung das Kapitalwahlrecht ausgeschlossen, sind die Beiträge zu 100 Prozent absetzbar.

Allerdings ist die Summe der Vorsorgeaufwendungen, die steuerlich geltend gemacht werden kann, sehr kompliziert zu berechnen und vor allem begrenzt. Häufig ist der verbleibende Abzugsspielraum beim Höchstbetrag schon durch die Beiträge zu Unfall- und Haftpflichtversicherungen ausgeschöpft. Beiträge, die darüber liegen, können so nicht mehr geltend gemacht werden.

Wie kann ich Beiträge und Renten der Lebensversicherung absetzen?



Was bedeutet das Alterseinkünftegesetz für meine Lebensversicherung?

Mit dem In-Kraft-Treten des Alterseinkünftegesetzes im Jahre 2005 wurden die bisherigen steuerfreien Auszahlungen der Erträge aus Kapitallebensversicherungen so gut wie abgeschafft. Die ausgezahlten Beträge sind mittlerweile grundsätzlich in voller Höhe steuerpflichtig. Allerdings gibt es auch hier eine Ausnahme: Läuft der Vertrag länger als zwölf Jahre und wird die Versicherungssumme erst nach dem 60. Lebensjahr ausbezahlt, muss nur die Hälfte der ausgezahlten Erträge versteuert werden. Bei Vertragsabschluss ab 2012 wurde auf das 62. Lebensjahr abgestellt.

Falls sich der Versicherungsnehmer die Versicherungssumme in Form einer regelmäßigen Rente auszahlen lässt, muss sogar nur der Ertragsanteil versteuert werden. Der Ertragsanteil ist der Teil der Rentenzahlung, der aus Kapitalerträgen stammt. Der Ertragsanteil wird vom Gesetzgeber festgelegt und richtet sich nach dem Alter des Empfängers zu Beginn der Rentenzahlung. Haben Versicherungsnehmer vor, sich ihre Kapital-Lebensversicherung in Form einer Rente auszahlen zu lassen, ist die Steuerlast seit 2005 gegenüber den älteren Regelungen deutlich gesunken.

Ebenfalls als Lebensversicherungen anerkannt werden: Ausbildungs- und Aussteuerversicherungen, Berufsunfähigkeits- und Unfall- Zusatzversicherungen zu Lebensversicherungen sowie Unfallversicherungen mit Prämienrückzahlung.

Außerdem: Dread Disease Versicherungen, also Versicherungen, die bereits im Fall einer schweren Erkrankung leisten.

Auch Beiträge zu Rentenversicherungen ohne Kapitalwahlrecht mit Laufzeitbeginn und erster Beitragszahlung vor 2005 können geltend gemacht werden. Beiträge zu Versorgungs- und Pensionskassen sowie Witwen-, Waisen- und Sterbekassen werden ebenfalls in die entsprechenden Felder eingetragen, je nachdem, ob die Leistung als Kapital oder als regelmäßige Rente ausgezahlt wird. Das gilt jedoch nicht für steuerlich geförderte Altersvorsorgebeiträge, zum Beispiel die so genannte Riester-Rente. Beiträge hierfür müssen gesondert geltend gemacht werden. Auch Beiträge zu einer fondsgebundenen Lebensversicherung können nicht als Sonderausgaben abgezogen werden.

Was bedeutet das Alterseinkünftegesetz für meine Lebensversicherung?


Feldhilfen

Steuerpflichtige Arbeitgeber-Zuschüsse zu Kapitallebensversicherungen laut Lohnsteuerbescheinigung

Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung: Die steuerpflichtigen Arbeitgeber-Zuschüsse zu Kapitallebensversicherungen finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

Alle Angaben können Sie bei Lohnsteuer kompakt im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassen.

Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten steuerpflichtigen Arbeitgeber-Zuschüsse zu Kapitallebensversicherungen müssen Sie hier nicht erneut erfassen. Diese werden von Lohnsteuer kompakt automatisch übernommen und bei der Berechnung Ihrer Steuererstattung berücksichtigt.

Steuerpflichtige Arbeitgeber-Zuschüsse zur Zukunftssicherung laut Lohnsteuerbescheinigung

Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung: Den steuerpflichtigen Arbeitgeber-Zuschüsse zur Zukunftssicherung finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

Alle Angaben können Sie bei Lohnsteuer kompakt im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassen.

Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten steuerpflichtigen Arbeitgeber-Zuschüsse zur Zukunftssicherung müssen Sie hier nicht erneut erfassen. Diese werden von Lohnsteuer kompakt automatisch übernommen und bei der Berechnung Ihrer Steuererstattung berücksichtigt.

Arbeitnehmeranteil zur Zukunftssicherung laut Lohnsteuerbescheinigung

Angaben lt. Lohnsteuerbescheinigung: Den Arbeitnehmeranteil zur Zukunftssicherung finden Sie auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung.

Alle Angaben können Sie bei Lohnsteuer kompakt im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassen.

Wichtig: Alle bereits im Bereich "Lohnsteuerbescheinigung" erfassten Arbeitnehmeranteil zur Zukunftssicherung laut Lohnsteuerbescheinigung müssen Sie hier nicht erneut erfassen. Diese werden von Lohnsteuer kompakt automatisch übernommen und bei der Berechnung Ihrer Steuererstattung berücksichtigt.


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