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(2023) Wann bin ich pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Wann bin ich pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung?

Zu den Pflichtmitgliedern der gesetzlichen Rentenversicherung zählen:

  • Alle regulären Arbeitnehmer,
  • Versicherte während der dreijährigen Kindererziehungszeit,
  • Geringfügig Beschäftigte, die vom Verzicht auf die Rentenversicherungspflicht keinen Gebrauch machen,
  • Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst,
  • Behinderte Arbeitnehmer in Behindertenwerkstätten und ähnlichen Einrichtungen,
  • Arbeitslose, die staatliche Unterstützung beziehen,
  • Rentenversicherungspflichtige Selbständige.

Sind Sie von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit?
Wenn Sie keinen Beitrag zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen müssen, weil Sie befreit wurden, können Sie die Beiträge für eine (befreiende) Lebensversicherung angeben. Dies gilt auch für Beiträge, die Sie zahlen, um freiwillig in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert zu bleiben, oder Beiträge an eine Versicherungs- oder Versorgungsgruppe, die zu Ihrer Berufsgruppe gehört. Vergessen Sie nicht, steuerfreie Zuschüsse vom Arbeitgeber oder Rückerstattungen von Beiträgen abzuziehen, bevor Sie diese angeben.

Tipp

Freiwillige Beiträge: Hier können Sie auch die Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung absetzen, die Sie freiwillig leisten. Dies ist der Fall bei einer Höher- oder Weiterversicherung oder wenn Sie freiwillige Beiträge zahlen, um einen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente aufrechtzuerhalten. Falls Sie als Minijobber von Ihrem Wahlrecht auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht keinen Gebrauch machen, tragen Sie Ihren Arbeitnehmeranteil ebenfalls ein.

Auch die freiwilligen Beiträge sind auf den Höchstbetrag der Vorsorgeaufwendungen beschränkt. Im Jahre 2023 sind die Altersvorsorgebeiträge insgesamt absetzbar bis zu 26.528 Euro bei Ledigen und 53.056 Euro bei Verheirateten. Diese Beiträge wirken sich - anders als zunächst vorgesehen - zu 100 % steuermindernd aus.

Rechner
  • Förderrechner Riester-Rente: Mit dem Riester-Rechner können Sie Ihre persönlichen Daten zur Riester-Rente berechnen. Der Rechner ermittelt wie hoch die verschiedenen Zulagen ausfallen und welche Höchstgrenzen für Sie relevant sind.
  • Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.

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