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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2011) Was kann ich als Werbungskosten absetzen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2011. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Was kann ich als Werbungskosten absetzen?

Alle Ausgaben, die Ihnen im Zusammenhang mit der vermieteten Immobilie entstehen, könne Sie als Werbungskosten absetzen. Dazu zählen insbesondere folgende Aufwendungen:
-    Verwaltungskosten
-    Kosten für Makler, Wohngeld, Anzeigen oder einen Vermietungsservice
-    Schuldzinsen für einen Kredit
-    Abschreibung
-    Grundsteuer
-    Kontoführungsgebühren, Überziehungszinsen etc.
-    Versicherungen (Haftpflicht, Feuer, Wasser etc.)
-    Stromkosten für Hausbeleuchtung
-    Heizung und Warmwasser
-    Kosten für Abwasser, Müllabfuhr, Schornsteinfeger, Straßenreinigung
-    Hausmeisterkosten (auch Hausverwaltung und –reinigung)
-    Fahrten zur Wohnung, zum Makler oder zur Eigentümerversammlung
-    Schönheitsreparaturen

Hinweis: Nebenkosten, die Sie mit Ihren Mietern abrechnen, können Sie nur dann als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung angeben, wenn Sie diese als auch Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung eintragen.

Rechner
  • Arbeitslosengeld-Rechner: Wie hoch Ihr voraussichtliches Arbeitslosengeld sein wird, können Sie mit unserem Arbeitslosengeld-Rechner ermitteln.
  • Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.

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"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

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