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(2011) Welche Kosten kann ich nicht als Schulgeld absetzen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2011. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Welche Kosten kann ich nicht als Schulgeld absetzen?

Natürlich können nicht alle Kosten abgesetzt werden. Dazu zählen Aufwendungen für Beherbergung, Betreuung und Verpflegung Ihres Kindes. Ferner sind auch Schulkleidung und die Fahrten zur Schule nicht als Schulgeld von der Steuer absetzbar. Das gleiche gilt für Lernmittel, die Sie und nicht die Schule selbst kaufen, so wie für Schulbücher oder Computer. Auch Ihre Kosten für kostenpflichtige Zusatzkurse oder Klassenreisen können Sie nicht in der Steuererklärung angeben. Schließlich sind Kosten für individuellen Privatunterreicht oder Nachhilfeunterricht nicht absetzbar.

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