Wie wird meine Rente aus einer landwirtschaftlichen Alterskasse besteuert?
Die Rente aus landwirtschaftlichen Alterskassen wird ähnlich wie die gesetzliche Rente besteuert. Hier sind die Schlüsselpunkte:
- Die Besteuerung erfolgt über den Besteuerungsanteil, der je nach Rentenbeginn festgelegt ist.
- Dieser Anteil variiert je nach Rentenbeginn und steigt allmählich an.
- Im Jahr des Rentenbeginns und im zweiten Rentenjahr wird die Rente nur teilweise besteuert.
- Im zweiten Rentenjahr bleibt der verbleibende Betrag steuerfrei, was als persönlicher Rentenfreibetrag bekannt ist.
- Ab dem dritten Jahr wird die Rente in vollem Umfang nach Abzug des Rentenfreibetrags und eines Pauschalbetrags für Werbungskosten von 102 Euro besteuert.
- Der Rentenfreibetrag bleibt lebenslang gleich, was bedeutet, dass jede Rentenerhöhung voll steuerpflichtig wird.
Nehmen wir Hans Müller als Beispiel. Er ging 2009 in Rente und erhielt im letzten Jahr eine Rente von 12.000 Euro. Für ihn sind 58 Prozent seiner Rente steuerpflichtig, während der Rentenfreibetrag 42 Prozent beträgt. Da sein Einkommen unter dem Grundfreibetrag von 10.908 Euro liegt, muss er keine Steuererklärung einreichen, wenn er keine anderen Einnahmen hat.
Hans Müllers lebenslanger Rentenfreibetrag beträgt 5.040 Euro. Einkommen über diesem Freibetrag müsste er jedoch erst versteuern, wenn es den Grundfreibetrag übersteigt. Aber Einkünfte aus Vermietung, Verpachtung oder Kapitalerträge müssen zu seinem Einkommen hinzugefügt werden.
Wenn Hans Müller jedoch eine Rente von 15.000 Euro erhält und erst 2023 in Rente geht, müsste er 12.375 Euro (82,5 Prozent) seiner Rente versteuern und dementsprechend eine Steuererklärung abgeben.
Wichtig zu beachten: Der Rentenfreibetrag für Hans Müller bleibt unverändert, selbst wenn seine Rente nach Rentenanpassungen steigt. In jedem Jahr sind nur 5.040 Euro steuerfrei. Dieser Betrag bezieht sich auf einen festen Geldbetrag, nicht auf einen Prozentsatz der Rente. Daher muss Herr Müller künftige Rentenanpassungen vollständig versteuern.
Das Finanzamt zieht automatisch einen Pauschalbetrag von 102 Euro für Werbungskosten ab. Wenn Sie höhere Ausgaben haben, sollten Sie diese in Ihrer Steuererklärung angeben, um Ihr zu versteuerndes Einkommen zu reduzieren. Dazu gehören Kosten wie Steuerberatung, Rentenberatung oder Anwaltskosten für Rentenfragen, die Sie jedoch nachweisen müssen.
Rechner
- Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
- Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.