Wie soll ich als Minijobber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung angeben?
Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Voraussetzung ist, dass das Gehalt des Minijobbers bei maximal 520 Euro pro Monat liegt. Minijobber sind in der gesetzlichen Rentenversicherung versicherungspflichtig. Auf Antrag können sie sich allerdings davon befreien lassen. Falls Sie von der Befreiung keinen Gebrauch machen, zahlt der Arbeitgeber die Pauschalbeiträge zur Rentenversicherung in Höhe von 15 % (im gewerblichen Bereich) bzw. 5 % (im Haushaltsbereich), und der Minijobber muss die Differenz zum normalen Beitragssatz der Rentenversicherung aus eigenen Mitteln zahlen.
Es besteht ein Wahlrecht, ob der Minijobber die Arbeitgeberbeiträge und seine Arbeitnehmeranteile als Altersvorsorgebeiträge geltend machen will. Das macht (nur) Sinn, wenn Sie Sie von der Befreiung der Rentenversicherungspflicht keinen Gebrauch gemacht haben und Sie die Differenz zum normalen Beitragssatz der Rentenversicherung getragen, also "aufgestockt" haben.
Den Arbeitgeberanteil zur gesetzlichen Rentenversicherung im Rahmen einer pauschal besteuerten geringfügigen Beschäftigung tragen Sie bei Lohnsteuer kompakt bitte auf der Seite "Vorsorgeaufwendungen > Altersvorsorge > Sonstige Pflichtversicherungen" ein.
Rechner
- Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
- Förderrechner Riester-Rente: Mit dem Riester-Rechner können Sie Ihre persönlichen Daten zur Riester-Rente berechnen. Der Rechner ermittelt wie hoch die verschiedenen Zulagen ausfallen und welche Höchstgrenzen für Sie relevant sind.
- Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
Bewertungen des Textes: Wie soll ich als Minijobber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung angeben?
5.00
von 5
Anzahl an Bewertungen: 2