Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Was bei der Kinderbetreuung durch Oma und Opa absetzbar ist?

Kinderbetreuungskosten sind seit 2012 als Sonderausgaben absetzbar, jedoch nur zu zwei Dritteln und begrenzt auf 4.000 Euro je Kind (§ 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG). Wenn Großeltern das Kind betreuen, können Vergütungen steuerlich nicht abgesetzt werden, es sei denn, es handelt sich um Fahrtkostenerstattungen.

Aktuelle Entscheidungen

Unentgeltliche Kinderbetreuung durch die Großmutter und Fahrtkostenerstattung:

Erstattet man Oma oder Opa die Fahrtkosten für die Kinderbetreuung per Bus, Bahn oder Taxi oder pauschal 30 Cent pro Kilometer für die Fahrt mit dem eigenen Auto, sind diese Aufwendungen steuerlich absetzbar (BFH-Urteil vom 4.6.1998, III R 94/96).

Das Finanzgericht Baden-Württemberg ermöglicht die Erstattung der Fahrtkosten als absetzbare Kinderbetreuungskosten, selbst wenn die Betreuung unentgeltlich ist. Die Betreuung erfolgt aus familiärer Gefälligkeit und beeinträchtigt die steuerliche Absetzbarkeit nicht (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 9.5.2012, EFG 2012 S. 1439).

Die Großmutter kann die erhaltenen Gelder ohne Angabe in ihrer Steuererklärung behalten, da es sich um Kostenerstattung handelt, die keine steuerpflichtigen Einnahmen generiert. Voraussetzung ist, dass die Betreuungsperson eine "Rechnung" oder eine Quittung über Nebenkosten ausstellt (BMF-Schreiben vom 14.3.2012, BStBl. 2012 I S. 307, Tz. 5).

Vergütung für Kinderbetreuung durch Großeltern:

Die Eltern können eine Vergütung für die Kinderbetreuung an Großeltern steuerlich berücksichtigen, wenn die Großeltern nicht im selben Haushalt leben und die Betreuungsvereinbarung wie unter Fremden abgeschlossen wird (BFH-Urteil vom 6.10.1961, BStBl. 1961 III S. 549).

Kinderbetreuungskosten und Kontoauszüge:

Ein Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 12.8.2019 (4 K 936/18) zeigt, dass es wichtig ist, klare Nachweise für Kinderbetreuungskosten zu erbringen. Im genannten Fall konnten die Kläger keine schlüssigen Erklärungen für Überweisungen liefern, was zur Ablehnung ihrer Kinderbetreuungskosten führte. Dennoch wurde betont, dass Fahrtkostenerstattungen an Großeltern grundsätzlich zu abzugsfähigen Kinderbetreuungskosten führen.

Steuervorteil für Leistungen des Arbeitgebers bei Kinderbetreuung:

Leistungen des Arbeitgebers zur Unterbringung und Betreuung von nicht schulpflichtigen Kindern der Mitarbeiter in Kindergärten oder ähnlichen Einrichtungen sind steuer- und sozialversicherungsfrei (§ 3 Nr. 33 EStG). Die Leistungen müssen zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn erbracht werden.

Kombination der Steuervorteile bei Kinderbetreuung:

Der Bundesfinanzhof erklärt, dass die als Sonderausgaben abziehbaren Kindergartenbeiträge um die dazu geleisteten steuerfreien Arbeitgeberzuschüsse gekürzt werden müssen (BFH-Beschluss vom 14.4.2021, III R 30/20).

Kinderbetreuung: Haushaltszugehörigkeit entscheidend

Begünstigt sind nur Kinder, die zum Haushalt gehören. Bei getrennt lebenden Eltern zählt der gemeldete Wohnsitz des Kindes. Gleichzeitige Zugehörigkeit zu beiden Haushalten kann angenommen werden, wenn das Kind flexibel zwischen beiden Elternteilen lebt.

Das Thüringer Finanzgericht hat die Frage zur Vereinbarkeit von § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG mit dem Grundgesetz zugelassen. Der Bundesfinanzhof bestätigt die Auffassung, dass die Betreuungsaufwendungen des nicht betreuenden Elternteils durch den BEA-Freibetrag abgedeckt werden müssen (BFH-Urteil vom 11.5.2023, III R 9/22).

Bewertungen des Textes: Was bei der Kinderbetreuung durch Oma und Opa absetzbar ist?

         

4.76 von 5
Anzahl an Bewertungen: 21

Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt