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(2023) Was muss man bei kurzfristiger Vermietung (z.B. Airbnb) beachten?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Was muss man bei kurzfristiger Vermietung (z.B. Airbnb) beachten?

Wenn Sie Ihre Wohnung oder Ihr Haus kurzfristig vermieten, um beispielsweise über Plattformen wie Airbnb zusätzliches Geld zu verdienen, müssen Sie die Mieteinnahmen versteuern. Dies gilt auch dann, wenn Sie die Untervermietung nur zeitweise oder gelegentlich durchführen.

Allerdings gibt es Möglichkeiten, Ihre Steuerlast zu senken. Denn Sie können dem Finanzamt alle Werbungskosten präsentieren, die im Zusammenhang mit der Vermietung entstanden sind. Diese können Sie von den erzielten Mieteinnahmen abziehen und so Ihre Steuern reduzieren.

Zu den absetzbaren Werbungskosten zählen unter anderem:

  • Anteilige Miete oder Zinsen für den Zeitraum der Vermietung: Wenn Sie beispielsweise ein Zimmer in Ihrer Wohnung vermieten, können Sie einen Teil Ihrer Mietkosten als Werbungskosten ansetzen.
  • Anteilige Renovierungs- und Instandhaltungskosten: Wenn Sie vor der Vermietung Renovierungsarbeiten oder Reparaturen durchgeführt haben, können Sie diese als Werbungskosten geltend machen. Auch laufende Instandhaltungskosten, wie beispielsweise die Wartung der Heizungsanlage, können Sie absetzen.
  • Anteile auf den vermieteten Raum entfallenden Nebenkosten wie Heizung, Wasser, Gas: Wenn Sie beispielsweise ein Zimmer in Ihrer Wohnung vermieten, können Sie einen Teil der Nebenkosten als Werbungskosten absetzen. Hierzu sollten Sie die Gesamtkosten Ihrer Nebenkostenabrechnung entsprechend aufteilen.
  • Zahlungen an Airbnb: Auch die Kosten, die Sie für die Nutzung der Plattform Airbnb bezahlen, können Sie als Werbungskosten absetzen.
  • Es ist wichtig, dass Sie alle Belege und Rechnungen sammeln, die im Zusammenhang mit der Vermietung stehen. Denn nur so können Sie nachweisen, welche Kosten Sie tatsächlich hatten und diese entsprechend als Werbungskosten geltend machen.

Um sicherzugehen, dass Sie alle steuerlichen Aspekte der kurzfristigen Vermietung beachten, sollten Sie sich an einen Steuerberater oder eine Steuerberaterin wenden. So können Sie sicherstellen, dass Sie keine wichtigen Punkte übersehen und am Ende keine unerwarteten Steuernachzahlungen auf Sie zukommen.

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  • Steuerberaterkosten berechnen: Die Steuerberater-Vergütungsverordnung (StBVV) regelt ganz genau welche Gebühren ein Steuerberater abrechnen darf. Unser Rechner sagt Ihnen, mit welchen Kosten Sie abhängig von Ihrem Steuerfall rechnen müssen.
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