Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2023) Was ist der Übungsleiterfreibetrag?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Was ist der Übungsleiterfreibetrag?

Erzielen Sie Einnahmen aus einer nebenberuflichen Tätigkeit, z. B. als Übungsleiter, Erzieher, Ausbilder oder einer ähnlichen Beschäftigung, bleiben diese bis zu einem Betrag von 3.000 Euro (bis 2020: 2.400 Euro) pro Jahr steuerfrei (§ 3 Nr. 26 EStG). Die gleiche Grenze gilt auch bei einer nebenberuflichen künstlerischen Tätigkeiten oder wenn Sie nebenberuflich alte, kranke oder behinderte Menschen pflegen. Voraussetzung ist, dass die Tätigkeit im Auftrag der öffentlichen Hand oder zu gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken erfolgt.

Verdienen Sie bei Ihrer Beschäftigung mehr als 3.000 Euro, müssen Sie die Einnahmen als Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit oder nichtselbständiger Arbeit versteuern.

Begünstigte im Sinne des Übungsleiterfreibetrages sind beispielsweise:

  • Sporttrainer oder Mannschaftsbetreuer
  • Chorleiter, Orchesterdirigenten oder Kirchenorganisten
  • Jugendleiter, Ferienbetreuer
  • Rettungssanitäter u. ä. bei Sportveranstaltungen, kulturellen Veranstaltungen und Festumzügen
  • Nicht begünstigt dagegen sind folgende Tätigkeiten
  • Vorstandsmitglieder
  • Kassierer oder Gerätewart eines Sportvereins
  • Ausbilder von Tieren
  • Hallenwarte
Impf- oder Testzentren und mobile Impfteams

Von 2020 bis 2022 konnten freiwillige Helferinnen und Helfer in Impf- und Testzentren von steuerlichen Erleichterungen profitieren. Das gilt auch für das Jahr 2023, wie das Thüringer Finanzministerium bekannt gab. Diese Anweisung ist bundeseinheitlich (Thüringer FinMin vom 9.2.2023, 1040-21-S 1901/67-18465/2023).

Für diejenigen, die direkt an Impfungen oder Tests beteiligt sind, wie in Aufklärungsgesprächen oder beim Impfen oder Testen selbst, gilt die Übungsleiterpauschale (§ 3 Nr. 26 EStG). Im Jahr 2020 betrug sie 2.400 Euro, seit 2021 sind es 3.000 Euro jährlich.

Diese Regelung gilt auch für Tätigkeiten rund um Impfungen, wie die Registrierung, Impfstoffvorbereitung, Dokumentation und Überwachung. Das Gleiche gilt für mobile Impfzentren. Im Bezug auf Testzentren sind auch Tätigkeiten zur Vorbereitung und Dokumentation der Tests begünstigt, inklusive der Registrierung der Getesteten und der Mitteilung der Ergebnisse.

Personen, die sich in der Verwaltung und Organisation von Impf- oder Testzentren engagieren, können die Ehrenamtspauschale in Anspruch nehmen. Diese betrug 2020 720 Euro und stieg ab 2021 auf 840 Euro (§ 3 Nr. 26a EStG). Dies gilt auch für Personen, die bei der Infrastruktur von Impfzentren mitwirken, wie Personenstrommanagement, Sicherheit, Gebäudemanagement und Logistik.

Beachten Sie, dass die Übungsleiter- oder Ehrenamtspauschale steuerlich nur für Tätigkeiten in gemeinnützigen Einrichtungen oder bei öffentlichen Arbeitgebern, wie Land oder Kommunen, in Anspruch genommen werden kann. Nicht für Arbeit in Arztpraxen oder privaten Testzentren. Für Impfzentren wurde eine Ausnahme vereinbart, sodass die Pauschalen auch dort gelten, wenn

Bewertungen des Textes: Was ist der Übungsleiterfreibetrag?

         

5.00 von 5
Anzahl an Bewertungen: 1

Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt