Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Fotovoltaikanlagen: Steuerermäßigung nach § 35a EStG möglich!

Seit dem 1. Januar 2022 sind Fotovoltaikanlagen auf Einfamilienhäusern (einschließlich Dächern von Garagen, Carports und anderen Nebengebäuden) bis zu 30 kWp gesetzlich steuerfrei. Bei Anlagen auf Mehrfamilienhäusern und gemischt genutzten Gebäuden gilt eine Grenze von 15 kWp pro Wohn- oder Gewerbeeinheit. Auch Fotovoltaikanlagen auf überwiegend betrieblich genutzten Gebäuden bis zu 15 kWp je Einheit sind begünstigt.

Steuerfreistellungen haben Einschränkungen: Ausgaben, die im Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen, können nicht als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, gemäß § 3c Abs. 1 EStG. Dies betrifft auch Kosten im Zusammenhang mit dem Betrieb von Fotovoltaikanlagen, selbst wenn sie steuerfrei sind.

Fotovoltaikanlagen: Steuerermäßigung nach § 35a EStG möglich

Ein Abzug nach § 35a EStG ist möglich, wenn es um Fotovoltaikanlagen im Zusammenhang mit dem Eigenheim geht. Dies basiert auf einer Vereinfachungsregelung der Finanzverwaltung (BMF-Schreiben vom 17.7.2023, IV C 6 - S 2121/23/10001 :001).

Grundsätzlich können Kosten im Zusammenhang mit Fotovoltaikanlagen Betriebsausgaben sein, aber sie werden nicht berücksichtigt. Ein Abzug nach § 35a EStG käme normalerweise nicht in Betracht. Allerdings erlaubt das BMF in dem genannten Schreiben die Steuerermäßigung, wenn die allgemeinen Voraussetzungen erfüllt sind.

Wichtig ist, dass ordnungsgemäße Rechnungen vorliegen und die Beträge unbar beglichen werden. Begünstigt sind Lohnanteile in Handwerkerrechnungen, Maschinen- und Fahrtkosten. Die Arbeiten müssen an zu eigenen Wohnzwecken genutzten Gebäuden ausgeführt werden.

Rechner
  • Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.

Bewertungen des Textes: Fotovoltaikanlagen: Steuerermäßigung nach § 35a EStG möglich!

         

5.00 von 5
Anzahl an Bewertungen: 4

Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt