Welche Ausgaben darf ich als Werbungskosten geltend machen?
Zu den Vermietungsausgaben bei einer Untervermietung zählen u.a.
- Miete
- Nebenkosten wie Heizung, Wasser, Grundsteuer
- Renovierungs- und Instandhaltungskosten
Alle Ausgaben müssen anteilig auf die Quadratmeterfläche der untervermieteten Räume umgerechnet werden, wenn Sie nicht direkt der Untervermietung zuzuordnen sind.
Beispiel: Wenn die Wohnung 100 qm groß ist und das untervermietete Zimmer 20 qm, dürfen folglich auch 20% der Mietausgaben und Nebenkosten als Werbungkosten angesetzt werden.
Zu den Ausgaben, die direkt der Untervermietung zuzuordnen sind, zählen beispielsweise Gebühren für Online-Plattformen wie Airbnb, 9flats oder wimdu, die Anschaffungskosten für Möbelstücke oder Handwerkerleistungen, wenn diese ausschließlich wegen der Untervermietung angefallen sind. Alle Ausgaben sollten grundsätzlich über Belege nachgewiesen werden können. Wird eine Haushaltshilfe für die Reinigung der vermieteten Räume beschäftigt, müssen die Zahlungen zudem unbar (per Banküberweisung) erfolgen, um steuerlich anerkannt zu werden.
Achtung: Aktuell weist die Hamburger Finanzbehörde darauf hin, dass die Vermietungsportale die Daten von Vermietern der Finanzverwaltung zur Verfügung stellen müssen.