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Feldhilfen

Wollen Sie für Einkünfte aus unternehmerischen Beteiligungen die Anwendung der tariflichen Einkommensteuer beantragen?

Wenn Sie unmittelbar oder mittelbar

  • zu mindestens 25 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt oder
  • zu mindestens 1 % an einer Kapitalgesellschaft beteiligt und Sie durch eine berufliche Tätigkeit für diese Gesellschaft maßgeblichen unternehmerischen Einfluss auf deren wirtschaftliche Tätigkeit ausüben,

können auf Antrag die Beteiligungserträge (Dividenden und sonstige Ausschüttungen) mit dem tariflichen Einkommensteuersatz besteuert werden. In diesem Fall wählen Sie hier "ja".

Wenden Sie sich bitte ggf. für eine Beratung an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.

Eine Nachholung des Antrags nach erstmaliger Abgabe der Einkommensteuererklärung (z. B. im Einspruchsverfahren) ist für das betreffende Kalenderjahr nicht möglich. Liegen die vorgenannten Voraussetzungen für die Beteiligung auch in den Folgejahren vor, gilt der Antrag, solange er nicht widerrufen wird, auch für die folgenden vier Veranlagungszeiträume, ohne dass die Antragsvoraussetzungen erneut zu belegen sind. Die Widerrufserklärung muss dem Finanzamt spätestens zusammen mit der Einkommensteuererklärung für den Veranlagungszeitraum zugehen, für den sie erstmalig gelten soll. Nach einem Widerruf ist ein erneuter Antrag für diese Beteiligung an der Kapitalgesellschaft nicht mehr zulässig. Bezeichnen Sie die Gesellschaft in Zeile 32. Sofern Sie den Antrag für weitere Beteiligungen stellen, erläutern Sie dies gesondert.

Sind Ihnen in diesem Zusammenhang Werbungskosten entstanden, ziehen Sie diese bei der Ermittlung der Einkünfte von den Erträgen ab und tragen das Ergebnis in Zeile 32 ein. Bitte beachten Sie, dass für die Einnahmen und Werbungskosten das Teileinkünfteverfahren Anwendung findet. Eine entsprechende Kürzung wird vom Finanzamt vorgenommen. Der Sparer-Pauschbetrag wird für diese Erträge nicht gewährt.

Die Kapitalerträge werden nicht mit dem Abgeltungssteuersatz von 25 % versteuert, sondern unterliegen dem individuellen Steuersatz.

Wollen Sie für Einkünfte aus unternehmerischen Beteiligungen die Anwendung der tariflichen Einkommensteuer widerrufen?

Sie haben in der Vergangenheit einen Antrag gestellt, dass die Beteiligungserträge (Dividenden und sonstige Ausschüttungen) mit dem tariflichen Einkommensteuersatz besteuert werden.

Diesen Antrag können Sie hier widerrufen. Beantworten Sie hierzu die Frage mit "ja" und machen Sie Angaben zu der Gesellschaft, an der Sie beteiligt sind und für die der Widerruf gelten soll.

Wenden Sie sich bitte ggf. für eine Beratung an einen Steuerberater oder Rechtsanwalt in Steuerfragen in Ihrer Nähe.


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