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(2023) Wie muss ich die Kosten für eine Kur belegen?

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2023. Die aktuelle Version für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Wie muss ich die Kosten für eine Kur belegen?

Sie müssen die Ausgaben für Ihre Kur oder eine Reha-Maßnahme durch Belege nachweisen. Außerdem verlangt das Finanzamt, dass Sie die Notwendigkeit der Behandlung als medizinisch notwendig nachweisen können. Hierzu brauchen Sie ein Attest vom Amtsarzt oder die Bewilligung zur Kostenübernahme vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen. Wichtig ist, dass das Attest ausgestellt wird, bevor Sie die Kur antreten.

Tipp

Sobald Sie ein Attest des Amtsarztes haben, dass eine bestimmte Maßnahme oder ein Medikament empfiehlt, sammeln Sie die Quittungen, auch bei weiteren Krankheitskosten. Erst am Jahresende ist klar, wie hoch Ihre Ausgaben für Kuren, Heilmittel oder Behandlungen tatsächlich sind. Die Kurkosten bilden zusammen mit den Ausgaben für weitere allgemeine außergewöhnliche Belastungen wie Krankheitskosten, Scheidungskosten oder Bestattungskosten eine Summe.

Was über Ihrer zumutbaren Eigenbelastung liegt, können Sie in unbegrenzter Höhe von der Steuer absetzen. Je nach Einkommen, Familienstand und Zahl der Kinder liegt die zumutbare Eigenbelastung bei einem bis sieben Prozent des Gesamtbetrags der Einkünfte.

Sie können anhand unserer Übersicht erkennen, ob sich eine Angabe in der Steuererklärung lohnt, denn das Finanzamt zieht von den tatsächlichen Ausgaben Ihre zumutbare Belastung automatisch ab. Nur der verbleibende Betrag wirkt sich steuermindernd aus.

Hinweis zu Klimakuren

Das Attest muss hinreichend konkrete Angabe zum Kurort im Sinne von § 64 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2a EStDV enthalten. Die Angabe "in tropischem Klima" allein reicht nicht aus, um den Kurort zu bestimmen. Es müsse sich aus dem Attest ergeben, dass der Steuerpflichtige krank und der Aufenthalt an einem bestimmten Kurort für einen gewissen Zeitraum medizinisch angezeigt ist. Die Einordnung, wo konkret aufgrund der bestehenden Erkrankungen eine Klimakur medizinisch indiziert ist, muss der Amtsarzt in seiner Stellungnahme ausführen (FG Münster, Urteil vom 23.2.2022, 7 K 2261/20 E).

 

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