Wie hoch ist der Altersentlastungsbetrag?
Den Altersentlastungsbetrag können Rentner oder Pensionäre nutzen, die neben den Einkünften aus Renten oder einer Pension zusätzlich noch Nebeneinkünfte oder Lohn erwirtschaften.
Unter Nebeneinkünfte fallen beispielsweise
- Einkünfte aus Vermietung,
- Kapitalvermögen,
- Einkünfte aus Selbständigkeit,
- Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften
- Einkünfte aus einer Riester-Rente.
Vorher zieht das Finanzamt allerdings diverse Beträge (Sparerfreibetrag, Werbungskostenbetrag) ab. Die Höhe des Altersentlastungsbetrags ist abhängig vom Geburtsjahr des Rentners.
Durch geänderte Gesetze wird der Altersentlastungsbetrag ab 2023 langsamer reduziert und die Dauer der Reduzierung von 2040 auf 2058 verlängert. Für Rentner ab 2023 wird der Prozentsatz nicht mehr um jährlich 0,8 Prozentpunkte, sondern nur noch um jährlich 0,4 Prozentpunkte verringert. Der Höchstbetrag sinkt ab 2023 statt jährlich um 38 Euro nur noch um jährlich 19 Euro (§ 24a Satz 5 EStG, geändert durch das "Wachstumschancengesetz").
Für Personen, die 2022 das 64. Lebensjahr vollenden (geboren zwischen dem 2.1.1958 und dem 1.1.1959), beträgt der Altersentlastungsbetrag ab 2023 zeitlebens 14,4 % der Einkünfte, höchstens 684 Euro. Wenn Sie 2023 erst 64 Jahre alt werden (geboren zwischen dem 2.1.1959 und dem 1.1.1960), beträgt der Altersentlastungsbetrag ab 2023 zeitlebens 14,0 % (anstatt 13,6 %), höchstens 646 Euro (anstatt 608 Euro).
Rechner
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- Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.