Wann erhalte ich den Sonderausgabenabzug?
Neben den Zulagen bringt auch die steuerliche Förderung der Riester-Rente ein finanzielles Plus für die Anleger. Man kann nicht nur den Eigenanteil, sondern den kompletten Sparbetrag inklusive der staatlichen Zulagen bis zur festgelegten Höchstgrenze als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.
Im Rahmen der Steuererklärung prüft das Finanzamt automatisch, ob die staatlichen Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für den Versicherten einen größeren Vorteil bringen. Wenn der Steuervorteil höher ist als die Zulagen, erstattet das Finanzamt die Differenz. Um Beiträge in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen zu können, brauchen Sie die Bescheinigung des Riester-Anbieters. Zudem müssen Sie die "Anlage AV" ausfüllen.
Auch wenn Sie die Bescheinigung Ihres Anbieters noch nicht erhalten haben, sollten Sie Ihre Einkommensteuererklärung abgeben. Im Allgemeinen liegt beim Finanzamt bereits eine elektronische Meldung des Riester-Anbieters vor, sodass das Finanzamt Ihre Riester-Beiträge berücksichtigen kann.
Seit 2008 können maximal 2.100 Euro als Sonderausgaben abgezogen werden. So lohnen sich die Steuervorteile besonders für gutverdienende Sparer.
Den Sonderausgabenabzug müssen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung für das Jahr geltend machen, indem Sie die Beiträge in den Riester-Vertrag eingezahlt haben. Begünstigt sind nicht Ihre Eigenbeiträge, sondern auch die Riester-Zulagen. Maßgebend hierfür ist immer Ihr Zulagenanspruch, nicht die tatsächlich überwiesene Zulage. Auch wenn Sie keine Zulage beantragen, ist der Zulagenanspruch als Sonderausgaben absetzbar und wird im Rahmen der Günstigerprüfung der Einkommensteuer hinzugerechnet. Es ist also nicht möglich, auf die Altersvorsorgezulage zu verzichten und stattdessen den Steuervorteil zur eigenen Verfügung mitzunehmen. Denken Sie aber daran, stets mindestens den Sockelbetrag zu leisten, und zwar auch für den ggf. nur mittelbar begünstigten Ehegatten.
Bitte beachten Sie auch folgende Hinweise: Der Anbieter Ihres Altersvorsorgevertrags übermittelt die zu berücksichtigenden Altersvorsorgebeiträge unter Angabe der Vertragsdaten, der Identifikationsnummer und der Zulage- oder Sozialversicherungsnummer per Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung. Wie erwähnt müssen Sie die Anlage AV abgeben, wenn Sie einen Sonderausgabenabzug beantragen. Mit Abgabe der Anlage AV wird für alle (!) übermittelten Altersvorsorgebeiträge der zusätzliche Sonderausgabenabzug geltend gemacht.
Wünschen Sie insgesamt, also für alle übermittelten Altersvorsorgeverträge, keinen Sonderausgabenabzug, dann geben Sie bitte die Anlage AV nicht ab.
Mehrere Altersvorsorgeverträge
Haben Sie ausnahmsweise mehrere Altersvorsorgeverträge, wird es richtig kompliziert und Sie sollten Folgendes beachten:
- Die Altersvorsorgezulage wird nur für zwei dieser Verträge gewährt.
- Für den Sonderausgabenabzug besteht eine solche Begrenzung indes nicht.
- Geben Sie die Anlage AV ab, wird für alle übermittelten Altersvorsorgeverträge der Sonderausgabenabzug gewährt, genauer gesagt wird er ermittelt und anschließend nach oben hin begrenzt.
- Wollen Sie nicht für alle Verträge den zusätzlichen Sonderausgabenabzug geltend machen, nehmen Sie bitte Eintragungen in den Zeilen 31 bis 40 vor.
Der Vorteil des Verzichts auf den Sonderausgabenabzug besteht darin, dass die spätere Rente aus diesem Vertrag nicht in voller Höhe, sondern nur mit dem günstigeren Ertragsanteil versteuert werden muss. Zudem können die Beiträge als sonstige Vorsorgeaufwendungen im Rahmen der Höchstbeträge abgezogen werden, sofern noch "Spielraum" besteht. Für die später etwas günstigere Besteuerung darf für den betroffenen Vertrag allerdings keine "Riester-Zulage" gewährt worden sein.
Der Zulageberechtigte kann gegenüber seinem Anbieter erklären, dass er eine steuerliche Berücksichtigung seiner an den Anbieter entrichteten Altersvorsorgebeiträge für den jeweiligen Vertrag bei der Ermittlung der abziehbaren Sonderausgaben nach § 10a des Einkommensteuergesetzes durch die Finanzbehörden nicht beabsichtigt (§ 10 Abs. 4 Satz 1 Altersvorsorge-Durchführungsverordnung). Liegt dem Anbieter eine entsprechende Erklärung vor, übermittelt er ab dem Folgejahr keine Daten mehr an die Finanzverwaltung.
Rechner
- Förderrechner Riester-Rente: Mit dem Riester-Rechner können Sie Ihre persönlichen Daten zur Riester-Rente berechnen. Der Rechner ermittelt wie hoch die verschiedenen Zulagen ausfallen und welche Höchstgrenzen für Sie relevant sind.
- Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
- Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.
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