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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Wie wirkt sich ein Arbeitszimmer auf die Steuern während der Ausbildung aus?

Wenn du gerade eine Ausbildung machst oder studierst und ein Arbeitszimmer zu Hause nutzt, gibt es ein paar steuerliche Dinge, die du wissen solltest.

  1. Kosten absetzen: Du kannst grundsätzlich die Kosten für dein häusliches Arbeitszimmer geltend machen. Das beinhaltet Miete, Nebenkosten und Reinigungskosten. Alternativ dazu steht dir eine Jahrespauschale von 1.260 Euro zur Verfügung. Aber es gibt Bedingungen.
  2. Mittelpunkt deiner Arbeit: Du kannst diese Kosten oder die Jahrespauschale nur dann abziehen, wenn dein Arbeitszimmer der Hauptort ist, an dem du den Großteil deiner beruflichen oder schulischen Tätigkeiten erledigst. Es muss ein richtiger Raum sein, kein Arbeitsplatz in einer Ecke.
  3. Tagespauschale nutzen: Oft ist das häusliche Arbeitszimmer nicht der Hauptort deiner Tätigkeiten. In diesem Fall kannst du stattdessen eine Tagespauschale von 6 Euro pro Tag für höchstens 210 Tage im Jahr absetzen. Hierbei spielt es keine Rolle, ob du an einem richtigen Schreibtisch arbeitest oder einfach an deinem Küchentisch.
  4. Arbeitsmittel: Die Kosten für Arbeitsmittel wie Computer oder Schreibtisch sind nicht in den Arbeitszimmerkosten oder der Pauschale enthalten. Du kannst sie zusätzlich als Werbungskosten angeben. Das gilt auch für Fortbildungskosten, Ausbildungs-Dienstverhältnisse und Erststudium.
  5. Hinweis: Wenn du dein häusliches Arbeitszimmer auch für Einkünfte nutzt und es der Hauptort deiner Arbeit ist, dann musst du die Kosten entsprechend deiner Nutzung aufteilen. Du kannst aber auch auf eine Aufteilung verzichten und alles einer Tätigkeit zuordnen.

Das sind die Grundlagen, die du bei der steuerlichen Absetzbarkeit deines Arbeitszimmers als Auszubildender oder Student beachten solltest.

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