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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


(2009) Wie soll ich als Minijobber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung angeben?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Voraussetzung ist, dass das Gehalt des Minijobbers unter 400 Euro pro Monat liegt. Für dieses Arbeitsverhältnis führt der Arbeitgeber pauschal Steuern und Beiträge für die Sozialversicherung ab. Der geringfügig Beschäftigte selbst zahlt keine Steuern oder Versicherungsbeiträge. Bei einer pauschal besteuerten geringfügigen Beschäftigung tragen Sie den Arbeitgeberanteil zu den gesetzlichen Rentenversicherungen ein.

Tipp: Sie sind gesetzlich nicht verpflichtet, die Beiträge zur Rentenversicherung aus einer geringfügigen Beschäftigung in der Steuererklärung anzugeben. Die Angabe des Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Rentenversicherung reduziert jedoch den möglichen Sonderausgabenabzug.
Hierzu gibt es eine Neuregelung, nach der ein Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen bei Minijobs sich auf die Fälle beschränkt in denen der Steuerzahler selbst diesen Sonderausgabenabzug beantragt.
Deswegen sollten Sie als Minijobber die Beiträge zur Rentenversicherung (den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil) nur angeben, wenn Sie Ihre Beiträge zur Rentenversicherung freiwillig aufstocken.

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