Wer muss Kirchensteuer bezahlen?
Wenn Sie Mitglied einer der folgenden Religionsgemeinschaften sind, müssen Sie Kirchensteuer zahlen:
• Römisch-Katholische Kirche (Diözesen)
• Evangelische Landeskirchen
• Altkatholische Kirche
• Jüdische Kultusgemeinden
• Israelitische Religionsgemeinschaften (z.B. in Baden-Württemberg)
• Freireligiöse Gemeinden (z.B. in Baden, Württemberg, Mainz, Offenbach, Pfalz)
• Französische Kirche zu Berlin (Hugenottenkirche)
• Mennonitengemeinde in Hamburg-Altona
• Unitarische Religionsgemeinschaft Freier Protestanten in Rheinland-Pfalz
Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach Ihrem Wohnort. Leben Sie in Bayern oder Baden-Württemberg zahlen Sie 8 Prozent in den übrigen Ländern 9 Prozent.
(2009): Wer muss Kirchensteuer bezahlen?
Wie hoch ist die Kirchensteuer?
Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach Ihrem Wohnort. Leben Sie in Bayern oder Baden-Württemberg zahlen Sie 8 Prozent, in den übrigen Ländern 9 Prozent. Grundlage ist die festgesetzte Einkommensteuer. Beachten Sie: Die Kirchensteuer wird mit gleicher prozentualer Höhe auch im Rahmen der Abgeltungsteuer berücksichtigt.
Sollten Sie Kinder haben oder haben Sie in Ihrem zu versteuernden Einkommen (zvE) Einkünfte aus Gewerbebetrieben und/oder Einkünfte, die nach dem sog. Teileinkünfteverfahren entstehen, wird das zvE für Zwecke der Kirchensteuer gesondert berechnet.
Sind nämlich Kinderfreibeträge auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen, errechnet sich die Kirchensteuer aufgrund einer so genannten fiktiven Lohnsteuer.
Beispiel: Kirchensteuer ohne Kinderfreibetrag:
Sie leben in Berlin und haben einen Brutto-Monatslohn von 3.000 Euro in der Steuerklasse IV. Ihre monatliche Kirchensteuer beträgt 43,43 Euro.
Beispiel: Kirchensteuer mit 2 Kinderfreibeträgen:
Sie leben in Berlin und haben einen Brutto-Monatslohn von 3.000 Euro bei Steuerklasse IV. Ihre monatliche Kirchensteuer beträgt nun 27,58 Euro.
Das ergibt eine Kirchensteuer-Ersparnis von 15,85 Euro pro Monat.
(2009): Wie hoch ist die Kirchensteuer?
Ab wann muss ich Kirchensteuer zahlen?
Die Kirchensteuerpflicht beginnt mit der Taufe oder durch Eintritt oder Wiedereintritt in die Religionsgemeinschaft. In diesem Fall müssen Sie die Kirchsteuer mit dem Beginn des folgenden Monats zahlen.
Wechseln Sie die Religionsgemeinschaft, dann besteht ebenfalls mit dem Beginn des folgenden Monats die Pflicht zur Zahlung der Kirchensteuer. Sie setzt jedoch erst ein, wenn Sie an Ihre bisherige Religionsgemeinschaft keine Kirchensteuer mehr zahlen.
In der israelitischen Kultusgemeinde begründet sich die Kirchensteuerpflicht aufgrund der Abstammung und Bekenntnis.
(2009): Ab wann muss ich Kirchensteuer zahlen?
Welchen Vorteil bringt die Kappung der Kirchensteuer?
Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach Ihrem Wohnort. Leben Sie in Bayern oder Baden-Württemberg zahlen Sie 8 Prozent, in den übrigen Bundesländern 9 Prozent. Grundlage ist die festgesetzte Einkommensteuer. Sie zahlen also als Kirchensteuer 9 Prozent Ihrer Einkommensteuer.
Je höher Ihr Einkommen, desto höher die Einkommensteuer und desto höher auch die Kirchensteuer. Es gibt jedoch die Möglichkeit, die Kirchensteuer zu kappen. So muss die Kirchensteuer nur bis zu einer bestimmten Kappungsgrenze gezahlt werden. Einkommen, das über einem festen Kappungssatz liegt, wird nicht zur Berechnung der Kirchensteuer hinzugezogen.
Die meisten Kirchensteuergesetze sehen bei hohem Einkommen eine Kappung der Einkommensteuer vor. Sie sollten jedoch prüfen, ob die Kappung in Ihrem Bundesland automatisch oder nur auf Antrag gewährt wird, es gibt unterschiedliche Regelungen.
In Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen gibt es die Kappung ohne Antrag.
Die Kappung nur mit Antrag gibt es in: Baden-Württemberg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und im Saarland. in Bayern ist keine Kappung der Kirchensteuer möglich.
Die Kappung der Kirchensteuer bewirkt, dass die Kirchensteuer nicht mehr als Anteil der Einkommensteuer errechnet wird, sondern anhand des zu versteuernden Einkommens. Der Kappungssatz ist je nach Bundesland unterschiedlich, er beträgt 3 bis 4 Prozent.
Beispiel: In Berlin gilt ein Kappungssatz von 3 Prozent. Also ist die Kirchensteuer auf 3 Prozent des zu versteuernden Einkommens begrenzt.
150. 000 Euro zu versteuerndes Einkommen; Einkommensteuer: 62.875 Euro; Kirchensteuer: 5.658 Euro. Bei einer Kappung auf 3 Prozent des Einkommens, müssten nur 4.500 Euro Kirchensteuer gezahlt werden. Das entspricht einem Kappungsvorteil von 1.158 Euro.
Den Antrag auf Kappung der Kirchensteuer müssen Sie an Ihre Diözese oder Landeskirche richten. Es reichen ein formloser Antrag und eine Kopie des letzten Steuerbescheids. Sie haben keinen Rechtsanspruch auf die Kappung, am erfolgreichsten sind Sie, wenn Sie über ein hohes Einkommen verfügen.
(2009): Welchen Vorteil bringt die Kappung der Kirchensteuer?
Wie viel Kirchensteuer spare ich, wenn ich aus der Kirche austrete?
Wenn Sie aus der Kirche austreten würden, würden Sie nicht wirklich die komplette Kirchensteuer sparen, die Ihnen über das Jahr von Ihrem Gehalt abgezogen wird. Sie müssen auch auf den Vorteil verzichten, die Kirchensteuer als übrige Sonderausgaben von Ihrem zu versteuernden Einkommen abzuziehen.
Für das ganze Jahr steht Ihnen ein Sonderausgabenpauschbetrag von 36 Euro (Ehepaare 72 Euro) zu. Die Kirchensteuer können Sie jedoch in voller Höhe als Sonderausgaben geltend machen. So verringert sich Ihr zu versteuerndes Einkommen und auch die Einkommensteuer.
Beispiel: Wenn Sie und Ihr Ehepartner im Jahr 600 Euro Kirchensteuer zahlen, können Sie den Betrag, der über dem Sonderausgabenpauschbetrag liegt, zusätzlich als Sonderausgaben ansetzen (600 Euro Kirchensteuer minus 72 Euro Sonderausgabenpauschbetrag).
528 Euro beim Grenzsteuersatz von 28 Prozent bringen Ihnen dann 147 Euro Einkommensteuer zurück. So verringert sich nochmals Ihre Kirchensteuer, die auf Grundlage der Einkommensteuer berechnet wird, ebenso wie der Solidaritätszuschlag. (neun Prozent bzw. 5,5 Prozent von 147 Euro) Das macht nochmals rund 20 Euro weniger. So bringt Ihnen die Kirchensteuer einen steuerlichen Vorteil von insgesamt 167 Euro.
Diesen Sonderausgaben-Vorteil müssten Sie also von Ihrer Kirchensteuer abziehen, um zu berechnen, was Ihnen ein Kirchenaustritt bringt. In diesem Beispiel würden Sie als Ehepaar 433 Euro gegenüber dem Vorjahr sparen, wenn Sie keine Kirchensteuer zahlen, aber gleichzeitig auch auf die Möglichkeit des Sonderausgabenabzugs verzichten müssten.
(2009): Wie viel Kirchensteuer spare ich, wenn ich aus der Kirche austrete?
Wie senke ich durch den Anspruch auf Kindergeld meine Kirchensteuer?
Die Höhe der Kirchensteuer richtet sich nach Ihrem Wohnort. Leben Sie in Bayern oder Baden-Württemberg zahlen Sie 8 Prozent, in den übrigen Ländern 9 Prozent. Grundlage ist die festgesetzte Einkommensteuer. Sie zahlen also als Kirchensteuer 9 Prozent Ihrer Einkommensteuer. Beachten Sie: Die Kirchensteuer wird mit gleicher prozentualer Höhe auch im Rahmen der Abgeltungsteuer berücksichtigt.
Sind Kinderfreibeträge auf Ihrer Lohnsteuerkarte eingetragen, errechnet sich die Kirchensteuer aufgrund einer so genannten fiktiven Lohnsteuer.
Beispiel: Kirchensteuer ohne Kinderfreibetrag:
Sie leben in Berlin und haben einen Brutto-Monatslohn von 3.000 Euro in der Steuerklasse IV. Ihre monatliche Kirchensteuer beträgt 43,43 Euro.
Beispiel: Kirchensteuer mit zwei Kinderfreibeträgen:
Sie leben in Berlin und haben einen Brutto-Monatslohn von 3.000 Euro bei Steuerklasse IV. Ihre monatliche Kirchensteuer beträgt nun 27,58 Euro.
Das ergibt eine Kirchensteuer-Ersparnis von 15,85 Euro pro Monat.
Die Kinderfreibeträge senken das zu versteuernde Einkommen, das bewirkt eine geringere Einkommensteuer und somit auch eine geringere Kirchensteuer. Dies dient jedoch nur der Berechnung der vorauszuzahlenden Kirchensteuer. Die Kinderfreibeträge werden tatsächlich erst abgezogen, wenn die Steuerersparnis aus beiden Freibeträgen größer ist als die Summe des Kindergeldes, das Ihnen für das Jahr zustehen würde. (Günstigerprüfung)
Vorteil: Auch wenn Sie nur einen Teil des Jahres Anspruch auf Kindergeld hatten, weil das Kind z.B. seine Ausbildung abgeschlossen hatte, haben Sie Anspruch auf die vollen Kinderfreibeträge. Sie sollten also genau prüfen, ob Sie einen Kindergeldanspruch haben oder nicht. Es gibt verschiedene Möglichkeiten auch Kindergeld zu beziehen, wenn das Kind schon volljährig ist:
Anspruch auf Kindergeld haben Sie bis zum 25. Lebensjahr des Kindes,
- wenn es sich in einer Ausbildung befindet oder studiert.
- wenn sich das Kind in einer höchstens viermonatigen Übergangsphase zwischen zwei Ausbildungsschritten oder vor Beginn oder nach dem Ende des Wehr- oder Zivildienstes befindet,
- nach einem Zivildienst oder Grundwehrdienst verlängert sich die mögliche Bezugszeit um die entsprechende Zeit des Dienstes.
- wenn Ihr Kind keinen Ausbildungsplatz findet, wird weiterhin Kindergeld gezahlt.
Für volljährige Kinder gilt der Anspruch jedoch nur, wenn das Kind kein Einkommen über dem Grenzbetrag von derzeit 7.680 Euro (ab 2010: 8.004 Euro) bezieht.
Ist Ihr Kind bis 21 Jahre alt und arbeitsuchend gemeldet, haben Sie ebenfalls noch Anspruch auf Kindergeld und den steuerlichen Kinderfreibetrag. Bei einem Kind, das wegen seiner Behinderung nicht in der Lage ist, für sich selbst zu sorgen und kein Einkommen über dem Grenzbetrag hat, besteht Anspruch auf Kindergeld ohne Altersbeschränkung, wenn die Behinderung vor dem 25. Lebensjahr eingetreten ist.
Ab dem 18. Geburtstag des Kindes müssen Sie jährlich bei der Familienkasse Angaben zur Ausbildung und zum Einkommen Ihres Kindes machen.
(2009): Wie senke ich durch den Anspruch auf Kindergeld meine Kirchensteuer?
Wie kann ich den Kinderfreibetrag auf meiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen?
Der Kinderfreibetrag wird zwar erst nachträglich gewährt, Sie können ihn jedoch auch auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen. So zahlen Sie nicht etwa weniger Einkommenssteuer voraus. Jedoch wird der Kinderfreibetrag zur Berechnung von Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag hinzugezogen, die dadurch geringer ausfallen.
Sie müssen diesen Freibetrag in der Regel im örtlichen Bürgeramt auf Ihrer Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
Neben einem gültigen Pass und der Lohnsteuerkarte ist dem Mitarbeiter des Amtes auch die Geburtsurkunde des Kindes vorzulegen. Eheliche Gemeinschaften brauchen eine Vaterschaftsanerkennung.
Folgende Unterlagen benötigen Sie:
- Personalausweis oder Reisepass
- Lohnsteuerkarte
- Abstammungsurkunde
- ggf. Vaterschaftsanerkennungsurkunde
- ggf. Lebensbescheinigung
Wenn ein Kind nicht in der elterlichen Wohnung lebt, muss dem Bürgeramt zusätzlich eine sogenannte Lebensbescheinigung vorgelegt werden. Diese muss das Kind bei seiner Gemeinde beantragen.
Dieser Nachweis für den Eintrag der Freibeträge darf nicht älter als drei Jahre sein. Wer die Lebensbescheinigung nicht vorlegen kann, z.B. weil das Kind im Ausland lebt, muss sich an sein Finanzamt wenden. Dort trägt der Finanzbeamte den Kinderfreibetrag auf der Lohnsteuerkarte ein. Auch Eltern volljähriger Kinder müssen sich für die Eintragung von Freibeträgen an das Finanzamt wenden.
Tipp: Ab 2011 gibt es keine neuen Lohnsteuerkarten mehr. Die Änderungen für das Steuerjahr 2011 müssen auf der Steuerkarte für 2010 geändert werden. Dafür ist dann das Finanzamt zuständig.
(2009): Wie kann ich den Kinderfreibetrag auf meiner Lohnsteuerkarte eintragen lassen?