Wann kann ich Umzugskosten als Werbungskosten absetzen?
Wenn Ihr Umzug beruflich bedingt ist, können Sie die daraus resultierenden Kosten als Werbungskosten abziehen. Ein beruflicher Grund ist zum Beispiel bei folgenden Merkmalen gegeben:
- Ihr Arbeitgeber verlegt seinen Standort
- Sie ziehen um, weil Sie den Arbeitgeber gewechselt haben
- Ihr Arbeitgeber hat Sie versetzt
- Sie verringern durch den Umzug die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte erheblich. Dabei sollte sich die tägliche Fahrzeit um mindestens eine Stunde verringern.
- Sie beziehen oder räumen eine Dienstwohnung
- Sie ziehen an den Arbeitsort, um eine doppelte Haushaltsführung zu beenden
(2009): Wann kann ich Umzugskosten als Werbungskosten absetzen?
Was kann ich als Umzugskosten absetzen?
Ist Ihr Umzug beruflich bedingt, können Sie folgende Aufwendungen als Werbungskosten geltend machen:
Transportkosten
Hierzu zählen Ihre Aufwendungen für ein Umzugsunternehmen in voller Höhe für das gesamte Umzugsgut. Weiterhin sind auch die Gebühren für Halteverbotsschilder, die Sie an der Be- oder Entladestelle aufstellen lassen, als Transportkosten absetzbar. Ziehen Sie ohne Spediteur um, können Sie die Kosten für einen Mietwagen inklusive Kilometergeld, Aufwendungen für den Einsatz des eigenen Fahrzeugs in Höhe der Reisekostenpauschale und die Kosten des Verpackungsmaterials absetzen. Auch, wenn Sie Ihren mithelfenden Freunden Lohn zahlen, können Sie diese Aufwendungen absetzen.
Reisekosten
Am Umzugstag können Sie Reisekosten wie bei einer Auswärtstätigkeit geltend machen. Bei der Fahrt mit dem eigenen Fahrzeug können Sie also für jeden Kilometer die Reisekostenpauschale ansetzen. Fahren Sie mit öffentlichen Verkehrsmitteln, akzeptiert das Finanzamt die tatsächlich entstandenen Kosten gegen Nachweis. Für die Dauer des Umzugs können Sie weiterhin Verpflegungsmehraufwendungen für sich und Ihre mit umziehenden Haushaltsangehörigen mit den Pauschbeträgen wie bei Auswärtstätigkeit als Umzugskosten ansetzen.
Können Sie Übernachtungskosten nachweisen, die Ihnen für die Tage vom Einladen bis zum Ausladen des Umzugsgutes entstehen, können Sie auch diese absetzen.
Doppelten Mietzahlungen
Wenn Sie aufgrund der Kündigungsfrist Ihrer alten Mietwohnung doppelt Miete zahlen müssen, obwohl Sie bereit in der neuen Wohnung leben, können Sie vom Tag des Auszugs an bis zum Ende des Mietverhältnisses die Mietzahlungen für die alte Wohnung als Werbungskosten absetzen. Das gilt übrigens auch für die Nebenkosten.
Wenn Sie die neue Wohnung bereits angemietet haben, aber noch nicht darin wohnen, können Sie die Mietzahlungen für die neue Wohnung als Werbungskosten abziehen.
Einrichtung
Müssen Sie aufgrund des Umzugs einen neuen Kochherd anschaffen, können Sie Aufwendungen bis zu 230 Euro als Werbungskosten in Ihre Steuererklärung eintragen.
Nachhilfeunterricht
Wird wegen des Schulwechsels Ihrer Kinder Nachhilfeunterricht erforderlich, können Sie die Kosten bis zum Höchstbetrag von 1.584 Euro absetzen. Dieser Satz gilt für einen Umzug ab 1. Juli 2009. Vorher lag der Höchstsatz bei 1.514 Euro.
Umzugskostenpauschale
Für weitere Kosten können Sie eine Pauschale in Anspruch nehmen. Bei einem Umzug in der Zeit vom 01.01.2009 bis 30.06.2009 liegt diese Pauschale für Ledige bei 602 Euro. Bei einem Umzug ab dem 1. Juli liegt der Satz bei 628 Euro. Für Verheiratete gilt der jeweils doppelte Betrag. In der Pauschale sind zum Beispiel die Kosten für folgende Posten enthalten:
- Wohnungsanzeigen
- Kosten für die Umschreibung des Personalausweises
- Neue Autokennzeichen
- Anschlusskosten elektrischer Geräte
- Ein- und Ausbaukosten von Haushaltsgeräten
- Schulbücher wegen Schulwechsel
(2009): Was kann ich als Umzugskosten absetzen?