Bin ich unmittelbar oder mittelbar förderberechtigt?
Bei Verheirateten genügt es, wenn ein Ehegatte die Voraussetzungen erfüllt, dann kann sich auch der andere Partner die Förderung sichern. Der zweite Partner ist dann mittelbar förderberechtig.
Der Partner, der die Förderungsvoraussetzungen erfüllt, sich also in einem rentenversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befindet, ist unmittelbar förderberechtigt.
Nicht-förderberechtigte Ehepartner, also beispielsweise eine Ehefrau, die keinen rentenversicherungspflichtigen Beruf ausübt, können die Grundzulage ohne eigene Beiträge erhalten, wenn sie einen eigenen Sparvertrag haben. Nicht förderberechtigt sind Sie beispielsweise, wenn Sie nicht rentenversicherungspflichtig tätig sind oder als geringfügig Beschäftigte von der Sozialversicherung befreit sind. Sie sind dann für die Riester-Rente mittelbar förderberechtigt.
Das gilt aber nicht für Mütter und Väter, die Elternzeit in Anspruch nehmen. In der Erziehungszeit erwerben Sie Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung und müssen deshalb für die Riester-Förderung den Mindesteigenbeitrag von 60 Euro leisten.
Für das Jahr, in dem die Förderberechtigung endet, erhalten Sie noch die volle staatliche Zulage und steuerliche Förderung. Danach geht dies nur noch über die Ehegattenförderung. Wenn die Förderberechtigung komplett wegfällt, kann man den Vertrag ruhen lassen. Damit bleibt das angesparte Vermögen einschließlich Zulagen erhalten und wird im Alter ausgezahlt. Die zweite Möglichkeit ist die Kündigung des Riester-Vertrags. Staatliche Förderung, also Zulagen und Steuerermäßigung, muss man dann allerdings zurückerstatten dazu noch Provisionen und weitere Kosten der Versicherung.
(2009): Bin ich unmittelbar oder mittelbar förderberechtigt?
Wann kann ich den zusätzlichen Sonderausgabenabzug erhalten?
Neben den Zulagen bringt auch die steuerliche Förderung der Riester-Rente ein finanzielles Plus für die Anleger. Man kann nicht nur den Eigenanteil, sondern den kompletten Sparbetrag inklusive der staatlichen Zulagen bis zur festgelegten Höchstgrenze als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.
Im Rahmen der Steuererklärung prüft das Finanzamt von selbst, ob die staatlichen Zulagen oder der Sonderausgabenabzug für den Versicherten einen größeren Vorteil bringen. Wenn der Steuervorteil höher ist als die Zulagen, erstattet das Finanzamt die Differenz.
Um Beiträge in der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend machen zu können, brauchen Sie die Bescheinigung des Riester-Anbieters.
Auch wenn Sie die Bescheinigung Ihres Anbieters noch nicht erhalten haben, sollten Sie Ihre Einkommensteuererklärung abgeben. Sobald Sie die Anbieterbescheinigung bekommen haben, reichen Sie diese nach. Das Finanzamt wird die Einkommensteuerveranlagung erst einmal ohne Berücksichtigung der Altersvorsorgebeträge durchführen, damit der Steuerbescheid möglichst schnell erstellt werden kann. Wenn dem Finanzamt die Anbieterbescheinigung vorliegt, wird es den Bescheid noch einmal überprüfen und ggf. ändern.
Seit 2008 können maximal 2.100 Euro als Sonderausgaben abgezogen werden. So lohnen sich die Steuervorteile besonders für gut verdienende Sparer.
Einen möglichen Sonderausgabenabzug müssen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung für das entsprechende Jahr geltend machen, in dem Sie die Beiträge in den Riester-Vertrag eingezahlt haben. Hierzu tragen Sie Ihre Vorsorgeaufwendungen ein. Der gesamte Altersvorsorgeaufwand kann als Sonderausgabe bis zu den festgelegten Höchstgrenzen steuerlich geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass Sie in der Steuererklärung nicht nur Ihren eigenen Sparbetrag für das betreffende Jahr eintragen, sondern auch die Riester-Zulagen, die Sie hierfür vom Staat erhalten haben.
Tipp: Der Sonderausgabenabzug ist ein steuerlicher Freibetrag, den Sie in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Dadurch müssen Sie für einen Teil des Einkommens keine Steuern zahlen, weil dieser in ganz bestimmter Weise - für die Altersvorsorge - ausgegeben wird. Auf diese Weise werden die Beiträge zur Riester-Rente steuerfrei gestellt.
(2009): Wann kann ich den zusätzlichen Sonderausgabenabzug erhalten?
Wie hoch ist der Anspruch auf Zulagen und Sonderausgabenabzug bei Riester?
Wer jährlich einen Mindestbeitrag in seinen Riester-Vertrag einzahlt, bekommt die vollen Zulagen. Jeder Riester-Sparer erhält die so genannte Grundzulage, das sind aktuell 154 Euro. Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird eine pauschale Kinderzulage gezahlt. Diese beträgt seit 2008 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden. Sofern nichts anderes vereinbart ist, fließt die Kinderzulage auf das Konto der Mutter. Besonders hoch fällt die Zulage für Familien aus, die jüngere Kinder haben oder noch weiteren Nachwuchs bekommen. Denn für ab 2008 geborene Kinder gibt es sogar eine Kinderzulage von 300 Euro jährlich.
Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei Kindern (2002 und 2009 geboren) erhält insgesamt Riester-Zulagen von 793 Euro im Jahr. Wer den jeweiligen Mindestbeitrag in den Riester-Vertrag nicht leistet, erhält die Zulagen nur anteilig. Von Ihrem errechneten Mindesteigenbeitrag (vier Prozent des Jahres Brutto-Einkommens) können Sie jedoch die Zulagen gleich abziehen. Der Rest ist Ihr eigentlicher Mindest-Sparbetrag, den Sie leisten müssen um die vollen Zulagen zu erhalten.
Seit 2008 können maximal 2.100 Euro als Sonderausgaben abgezogen werden. So lohnen sich die Steuervorteile besonders für gut verdienende Sparer.
Einen möglichen Sonderausgabenabzug müssen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung für das entsprechende Jahr geltend machen, in dem Sie die Beiträge in den Riester-Vertrag eingezahlt haben. Hierzu tragen Sie Ihre Vorsorgeaufwendungen ein. Der gesamte Altersvorsorgeaufwand kann als Sonderausgabe bis zu den festgelegten Höchstgrenzen steuerlich geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass Sie in der Steuererklärung nicht nur Ihren eigenen Sparbetrag für das betreffende Jahr eintragen, sondern auch die Riester-Zulagen, die Sie hierfür vom Staat erhalten haben.
Der Sonderausgabenabzug ist ein steuerlicher Freibetrag, den Sie in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Dadurch müssen Sie für einen Teil des Einkommens keine Steuern zahlen, weil dieser in ganz bestimmter Weise - für die Altersvorsorge - ausgegeben wird. Auf diese Weise werden die Beiträge zur Riester-Rente steuerfrei gestellt.
(2009): Wie hoch ist der Anspruch auf Zulagen und Sonderausgabenabzug bei Riester?
Muss ich die Riester-Zulagen beantragen - auch wenn ich einen Sonderausgabenabzug erhalten will?
Ja. Wer die Zulagen für das laufende Jahr bekommen will, muss bis zum Ende des Jahres einen Riester-Vertrag abschließen und den Eigenbeitrag rechtzeitig überweisen. Die Zulagen werden vom Staat nicht automatisch gutgeschrieben, sondern müssen beantragt werden. Dazu bleiben nach Ablauf des Beitragsjahres zwei Jahre Zeit, danach verfällt der Anspruch.
Klar ist: Je schneller die Zulagen auf dem eigenen Konto landen, desto länger kann das Geld arbeiten, das ist der so genannte Zinseszinseffekt.
In der Vergangenheit haben es viele Sparer versäumt, ihren Zulagenantrag abzugeben. Das Verfahren wurde deshalb vereinfacht.
Sie können nun einen Dauerzulagenantrag - auch für die Zukunft - stellen. Den Antrag erhalten Sie vom Anbieter Ihres Altersvorsorgevertrags. Dabei bevollmächtigen Sie den Riester-Anbieter, dass dieser den Antrag eigenständig einreichen kann. So läuft die jährliche Antragsprozedur automatisch. Wenn sich etwas an den Zulagenvoraussetzungen ändert, etwa durch die Geburt eines Kindes, müssen Sie den Anbieter allerdings informieren.
Zuständig für die Auszahlung der Zulagen ist die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA), die ihren Dienstsitz in Brandenburg an der Havel hat. Hat der Sparer seinen Zulagen- oder Dauerzulagenantrag ausgefüllt, können die Zulagen direkt an den Anbieter seines Riester-Vertrags gezahlt werden, der sie dem entsprechenden Konto gutschreibt. Die Auszahlung der Zulagen erfolgt vierteljährlich zu festen Terminen.
Tipp: Sie müssen die Zulagen immer beantragen, auch dann, wenn Sie davon ausgehen, dass Sie einen Sonderausgabenabzug geltend machen können. Ansonsten geht Ihnen ein Teil der Förderung verloren. Denn, durch den Sonderausgabenabzug erhalten Sie nur einen Steuervorteil über die Summe, die über die Riester-Zulagen hinausgeht. So wird die Zusage für Sie immer als bereits erhaltene Steuervergünstigung angerechnet. Dabei ist es egal, ob Sie die Zulagen erhalten oder nicht. Wenn Sie jedoch den Dauerzulagenantrag bei Ihrem Riester-Anbieter abgegeben haben, müssen Sie sich hierzu keine Gedanken machen.
(2009): Muss ich die Riester-Zulagen beantragen - auch wenn ich einen Sonderausgabenabzug erhalten will?
Wer ist für die Riester-Zulage förderberechtigt?
Anspruch auf staatliche Förderung über einen Riester-Vertrag haben alle, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Bei Verheirateten genügt es, wenn ein Ehegatte die Voraussetzungen erfüllt, dann kann sich auch der Partner die Förderung sichern.
Zu den Pflichtmitgliedern zählen:
alle regulären Arbeitnehmer,
Versicherte während der dreijährigen Elternzeit,
Wehr- und Zivildienstleistende,
geringfügig Beschäftigte, die auf ihre Sozialversicherungsfreiheit verzichten, also Mini-Jobber, wenn sie den gesetzlichen Rentenversicherungsbeitrag des Arbeitgebers aufstocken,
Beamte und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst,
behinderte Arbeitnehmer in Behindertenwerkstätten und ähnlichen Einrichtungen,
Arbeitslose, die staatliche Unterstützung beziehen,
rentenversicherungspflichtige Selbständige.
Nicht gefördert werden:
freiwillig Rentenversicherte,
Selbständige, die nicht rentenversicherungspflichtig sind,
geringfügig Beschäftigte, die von der Sozialversicherung befreit sind.
Tipp: Wenn bei Ehepaaren nur ein Partner zum förderfähigen Personenkreis gehört, gilt eine Sonderregelung. Beide Partner können eigene Verträge abschließen und die Riester-Förderung erhalten.
(2009): Wer ist für die Riester-Zulage förderberechtigt?