(2009)
Was sind vermögenswirksame Leistungen und wer kann sie erhalten?
Einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (vL) vom Arbeitgeber hat fast jeder festangestellte Arbeitnehmer und Auszubildende (auch Richter, Beamte, Soldaten). Der Anspruch auf vL ist im jeweiligen Tarifvertrag geregelt, manche Chefs zahlen sie auch freiwillig. Wie hoch die vL ausfallen, ist von Branche zu Branche unterschiedlich. Los geht es bei rund sechs Euro bis maximal 40 Euro monatlich. Teilzeitkräfte bekommen die vL meist nur anteilig, Rentner und Selbständige haben gar keinen Anspruch.
Um vermögenswirksame Leistungen zu bekommen, muss der Arbeitnehmer einen vL-fähigen Sparvertrag abschließen und seinem Arbeitgeber eine Kopie davon vorlegen. Der Chef überweist dann die monatlichen vL-Raten direkt in den Sparvertrag. Es gibt verschiedene Anlagemöglichkeiten, in die ein Arbeitnehmer seine vermögenswirksamen Leistungen investieren kann: Er kann das Geld in einen Banksparplan, einen Bausparvertrag, seine betriebliche Altersvorsorge, einen Investmentfonds-Sparplan oder eine Lebensversicherung einzahlen. Und auch zur Tilgung eines Baukredits können vL genutzt werden.
Von diesen Möglichkeiten sind zwei besonders attraktiv, weil sie vom Staat mit einer zusätzlichen Förderung in Form der Arbeitnehmersparzulage bedacht werden. Bei Investmentfonds und Bausparverträgen gibt es die Arbeitnehmersparzulage, wenn das zu versteuernde Einkommen bei Alleinstehenden nicht über 17.900 Euro liegt (bei Verheirateten das Doppelte: 35.800 Euro). Besserverdiener sind also von dieser Förderung ausgeschlossen.
Tipp: Für einige vL-Sparverträge gibt es festgelegte Mindestsparbeiträge. Zahlt der Arbeitgeber keine vermögenswirksamen Leistungen oder nur einen geringen Betrag, der unter der Mindestrate liegt, kann der Arbeitnehmer einen Teil seines Gehalts umwandeln lassen, um seine monatlich nötige Sparleistung zu erbringen.
Das Aufstocken des Sparbetrages kann sich auch lohnen, wenn man die höchstmögliche staatliche Förderung bekommen möchte.
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