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Sonstige Pflichtversicherungen

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2009. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Sonstige Pflichtversicherungen



Was sind Beiträge in landwirtschaftliche Alterskassen?

Dies sind Beiträge, die ein Landwirt für sich, den Gatten und eventuell für mitarbeitende Familienmitglieder zahlt, um eine eigene kapitalgedeckte Altersvorsorge aufzubauen.
Arbeitnehmer können die Beiträge zu landwirtschaftlichen Alterskassen und Beiträge zu einer freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung eintragen. Beitragszuschüsse müssen abgezogen werden.

Als Nichtarbeitnehmer tragen Sie die Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen ein, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen. Bei einer pauschal besteuerten geringfügigen Beschäftigung tragen Sie den Arbeitgeberanteil zu gesetzlichen Rentenversicherungen ein.

Altersvorsorgeaufwendungen können bis zu einem Höchstsatz abgesetzt werden. Ledige können höchstens 13.600 Euro und Verheiratete 27.200 Euro als Sonderausgaben für das Steuerjahr 2009 absetzen. Bezogen auf die Beiträge zur Basisversorgung liegt der absetzbare Satz für das Steuerjahr 2009 bei 68 Prozent. Er steigt jedes Jahr um zwei Prozentpunkte bis zu einer 100prozentigen Absetzbarkeit der Beiträge im Jahr 2025, dann maximal sind 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Zusammenveranlagte als Beiträge zur Altersvorsorge absetzbar.

(2009): Was sind Beiträge in landwirtschaftliche Alterskassen?



Was sind Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen?

Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen können von Angehörigen freier Berufe gezahlt werden. Hierzu gehören zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte und Notare, Steuerberater oder Architekten. Es werden jedoch nur Beiträge akzeptiert, wenn sie an solche berufsständischen Versorgungseinrichtungen gerichtet sind, deren Leistung mit der der gesetzlichen Rentenversicherungsträger vergleichbar ist. Arbeitnehmer können die Beiträge zu landwirtschaftlichen Alterskassen und Beiträge zu einer freiwilligen gesetzlichen Rentenversicherung eintragen.

Als Nichtarbeitnehmer tragen Sie die Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen ein, die den gesetzlichen Rentenversicherungen vergleichbare Leistungen erbringen. Bei einer pauschal besteuerten geringfügigen Beschäftigung tragen Sie den Arbeitgeberanteil zu gesetzlichen Rentenversicherungen ein.

Altersvorsorgeaufwendungen können bis zu einem Höchstsatz abgesetzt werden. Ledige können höchstens 13.600 Euro und Verheiratete 27.200 Euro als Sonderausgaben für das Steuerjahr 2009 absetzen. Bezogen auf die Beiträge zur Basisversorgung liegt der absetzbare Satz für das Steuerjahr 2009 bei 68 Prozent. Er steigt jedes Jahr um zwei Prozentpunkte bis zu einer 100prozentigen Absetzbarkeit der Beiträge im Jahr 2025, dann sind maximal 20.000 Euro für Ledige und 40.000 Euro für Zusammenveranlagte als Beiträge zur Altersvorsorge absetzbar.

(2009): Was sind Beiträge zu berufsständischen Versorgungseinrichtungen?



Was bedeutet „freiwillige gesetzliche Rentenversicherung“?

Wer von der gesetzlichen Rentenversicherung befreit ist, kann freiwillige Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung leisten und diese in der Steuererklärung angeben. Dies betrifft beispielsweise Selbständige, Beamte, Geistliche oder Hausfrauen.

Hinweis: Ihre regulären Beiträge zur gesetzlichen Renten- und Pflegeversicherung können Sie hier nicht eintragen, weil dies keine freiwilligen Beiträge sind. Wenn Sie Beiträge zu einer staatlich geförderten privaten Altersvorsorge zahlen, tragen Sie diese bitte unter dem Punkt „Riester-Rente“ ein.

(2009): Was bedeutet „freiwillige gesetzliche Rentenversicherung“?



Wie soll ich als Minijobber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung angeben?

Ein Minijob ist eine geringfügige Beschäftigung. Voraussetzung ist, dass das Gehalt des Minijobbers unter 400 Euro pro Monat liegt. Für dieses Arbeitsverhältnis führt der Arbeitgeber pauschal Steuern und Beiträge für die Sozialversicherung ab. Der geringfügig Beschäftigte selbst zahlt keine Steuern oder Versicherungsbeiträge. Bei einer pauschal besteuerten geringfügigen Beschäftigung tragen Sie den Arbeitgeberanteil zu den gesetzlichen Rentenversicherungen ein.

Tipp: Sie sind gesetzlich nicht verpflichtet, die Beiträge zur Rentenversicherung aus einer geringfügigen Beschäftigung in der Steuererklärung anzugeben. Die Angabe des Arbeitgeberanteils zur gesetzlichen Rentenversicherung reduziert jedoch den möglichen Sonderausgabenabzug.
Hierzu gibt es eine Neuregelung, nach der ein Sonderausgabenabzug von Vorsorgeaufwendungen bei Minijobs sich auf die Fälle beschränkt in denen der Steuerzahler selbst diesen Sonderausgabenabzug beantragt.
Deswegen sollten Sie als Minijobber die Beiträge zur Rentenversicherung (den Arbeitgeber- und den Arbeitnehmeranteil) nur angeben, wenn Sie Ihre Beiträge zur Rentenversicherung freiwillig aufstocken.

(2009): Wie soll ich als Minijobber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung angeben?


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