Welche Angaben muss ich bezüglich der Laufzeit der Rente machen?
Bei lebenslangen Leibrenten aus versteuertem Einkommen hängt die Rentenlaufzeit von der Lebenszeit ab. Endet die Rente mit dem Tod des Berechtigten, müssen Sie das in der Steuererklärung angeben. Der Ertragsanteil richtet sich nach dem Alter des Berechtigten bei Renteneintritt.
Abgekürzte Leibrenten aus versteuertem Einkommen enden entweder zum Ende der Befristung oder mit dem Tod des Berechtigten. Hier müssen Sie angeben, wann die Rente spätestens endet.
Die Laufzeit der Rente wird benötigt, um den Ertragsanteil zu berechnen.
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung werden nicht mit dem Ertragsanteil besteuert sondern mit dem höheren Besteuerungsanteil. Dieser steigt mit dem Jahr des Renteneintritts jedes Jahr um zwei Prozent, der nicht zu versteuernde Teil ist der Rentenfreibetrag. Dieser sink jährlich, bis er im Jahr 2040 gleich Null ist.
(2009): Welche Angaben muss ich bezüglich der Laufzeit der Rente machen?
Was ist eine Leibrente?
Eine Leibrente ist eine regelmäßige Rentenzahlung, die in ihrer Höhe festgelegt ist, und auf die Sie einen rechtlichen Anspruch haben (Rentenrecht). Die Dauer der Rentenzahlung hängt von der Lebenszeit des Empfängers ab. Je nach Art der Rente muss die Zahlung unterschiedlich besteuert werden.
Zu den Leibrenten gehört die gesetzliche Rente. Diese wird nachgelagert besteuert, der zu versteuernde Anteil steigt jährlich, bis die Rente ab dem Jahr 2010 komplett versteuert werden muss. Der Rentenfreibetrag, den Sie ab Ihrem Renteneintritt nicht versteuern müssen, bleibt lebenslang gleich hoch.
Dies betrifft
Gesetzliche Renten, sowohl lebenslängliche als auch abgekürzte:
- Altersrente, Erwerbsminderungsrente, Hinterbliebenenrente als Witwe oder Witwer,
- Witwen- Waisen- und Erziehungsrenten,
- Renten aus landwirtschaftlichen Alterskassen,
- Renten aus berufsständischen Versorgungseinrichtungen, wenn diese mit der gesetzlichen Rente vergleichbar sind,
- Renten aus privaten Versicherungen, die ab 2005 abgeschlossen wurden, die als lebenslängliche Rente gezahlt werden sollen und nicht vor dem 60 Lebensjahr beginnen, nicht vererbbar oder übertragbar, nicht beleihbar oder kapitalisierbar sein dürfen (so genannte Rürup-Rente)
Private Renten:
- Diese werden mit dem so genannten Vertragsanteil versteuert. So sollen nur die Zinsen für das während der Berufstätigkeit angesparte Kapital besteuert werden. Der Ertragsanteil für eine lebenslängliche Leibrente richtet sich nach dem Alter des Rentners zu Beginn der Rentenzahlung.
Abgekürzte Leibrenten:
Diese unterscheiden sich von den lebenslänglichen Leibrenten durch ihre befristete Laufzeit, zum Beispiel die Erwerbsunfähigkeitsrente.
Sie werden mit dem besonderen Ertragsanteil nach Paragraph 55 EStDV besteuert. Der Ertragsanteil hängt hier nicht vom Alter bei Rentenbeginn ab, stattdessen richtet er sich nach der Dauer der Rentenzahlung und wird von Lohnsteuer kompakt anhand Ihrer Angaben automatisch berechnet.
(2009): Was ist eine Leibrente?