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Ehescheidung und Folgekosten

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2009. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Ehescheidung und Folgekosten



Was kann eine Scheidung kosten?

Die Kosten für eine Scheidung richten sich immer nach dem Gegenstandswert. Hierfür ist bei einer einfachen Scheidung ohne weitere Folgesachen das Einkommen der Eheleute die Grundlage zur Berechnung.
Das gemeinsame Nettoeinkommen wird mit drei multipliziert. Bei Anwartschaften der gesetzlichen Rente kommt eine Pauschale von 1.000 Euro für den Versorgungsausgleich dazu. Bei privaten Renten wie Riester oder einer betrieblichen Rente werden 2.000 Euro dazu gerechnet.
Grundlage zur Berechnung der Kosten sind die entsprechenden Tabellen nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und dem Gerichtskostengesetz (GKG).

Ein Rechenbeispiel: Der Mann verdient 2.000 Euro, die Frau 1.000 Euro (3.000 Euro multipliziert mit 3 sind 9.000 Euro). Dazu 1.000 Euro für den Versorgungsausgleich - das ergibt einen Gegenstandswert von 10.000 Euro.
Laut Tabelle fallen hierfür an Gerichts-Gebühren 588 Euro und für den Anwalt 1.469 Euro an (1.215 Euro zzgl. 20 Euro Auslagen und 19 Prozent Mehrwertsteuer).
Das wären also insgesamt 2.057,65 Euro für die Scheidung. Haben beide Parteien einen Anwalt, fallen die Anwaltskosten doppelt an.
Mit zu verhandelnde Folgesachen wie Sorgerecht oder Unterhalt erhöhen den Gegenstandswert und somit die gesamten Kosten. Die Gerichtskosten werden immer geteilt. Seine Anwaltskosten trägt jeder selbst. Auch wenn es heißt: "Wir nehmen uns einen Anwalt", ist der Anwalt immer nur für seinen eigenen Mandanten zuständig und kann die Interessen des anderen nicht vertreten.
Das mag bei einer einvernehmlichen Scheidung noch gehen, gibt es jedoch Streit um Unterhalt oder Sorgerecht, sollte man sich logischerweise zwei Anwälte nehmen.

Die genauen Kosten der Scheidung erfährt man von seinem Anwalt, man kann sie auch vorab über einen online-Prozesskosten-Rechner ermitteln.
Tipp: In mancher zerrütteten Beziehung sind die Aufwendungen für eine Scheidung eine zusätzliche Belastung. Geringverdiener und Arbeitslose haben hier die Möglichkeit, Prozesskostenhilfe zu beantragen.

(2009): Was kann eine Scheidung kosten?


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