Welche Kosten kann ich als Bewerbungskosten absetzen?
Sie bewerben sich um eine neue Stelle? Dann können Sie die dabei entstehenden Kosten als Werbungskosten von der Steuer absetzen. Ob Sie sich dabei aus einer bestehenden Beschäftigung heraus bewerben oder arbeitssuchend sind, ist nicht relevant. Auch der Erfolg der Bewerbung spielt keine Rolle.
Sie können dann alle Aufwendungen absetzen, die Ihnen im Zusammenhang mit der Bewerbung entstanden sind. Dazu zählen zum Beispiel:
- Ausgaben für Passfoto
- Fotokopien
- Schnellhefter, Klarsichthüllen
- Porto
- amtliche Beglaubigungen
- Briefpapier, Briefumschlag
- Bücher oder Computer-Programme zum Thema Bewerbung und Vorstellung
- Fahrtkosten zum Vorstellungsgespräch
- Kosten für Stellenanzeigen
- Wochenendausgaben von überregionalen Tageszeitungen, die bekannt für einen großen Stellenmarkt sind, z.B. die FAZ oder die Süddeutsche Zeitung
Sie müssen davon ausgehen, dass das Finanzamt einen Nachweis über die Aufwendungen haben möchte. Die Kosten können Sie zum Beispiel durch eine Kopie der Bewerbung, durch Einladungsschreiben zu Vorstellungsgesprächen oder auch durch Zusagen/Absagen der Firma nachweisen.
(2009): Welche Kosten kann ich als Bewerbungskosten absetzen?
Wie viel kann ich als Bewerbungskosten absetzen?
Sie können alle Kosten die Ihnen im Zusammenhang mit Bewerbungen entstehen als Werbungskosten absetzen.
Sie müssen davon ausgehen, dass das Finanzamt einen Nachweis über die Aufwendungen haben möchte. Die Kosten können Sie zum Beispiel durch eine Kopie der Bewerbung, durch Einladungsschreiben zu Vorstellungsgesprächen oder auch durch Zusagen/Absagen der Firma nachweisen.
Wenn Sie die einzelnen Posten nicht nachweisen können, sollten Sie dies schätzen. Das Finanzgericht Köln hält dabei für eine Bewerbung mit Bewerbungsmappe 8,50 Euro und für eine Bewerbung ohne Bewerbungsmappe 2,50 Euro für angemessen (FG Köln Az: 7 K 932/03)
Tipp:
Sie können Ihre Bewerbungskosten auch dann von der Steuer absetzen, wenn Sie keine Einnahmen erzielen. Nun werden die Einkünfte aus Ihrer nichtselbständigen Arbeit negativ. Diesen „Verlust“ können Sie in das Vorjahr zurücktragen und dort verrechnen oder für das Folgejahr aufsparen.
(2009): Wie viel kann ich als Bewerbungskosten absetzen?