Bin ich unmittelbar oder mittelbar förderberechtigt?
Bei Verheirateten genügt es, wenn ein Ehegatte die Voraussetzungen erfüllt, dann kann sich auch der andere Partner die Förderung sichern. Der zweite Partner ist dann mittelbar förderberechtig.
Der Partner, der die Förderungsvoraussetzungen erfüllt, sich also in einem rentenversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis befindet, ist unmittelbar förderberechtigt.
Nicht-förderberechtigte Ehepartner, also beispielsweise eine Ehefrau, die keinen rentenversicherungspflichtigen Beruf ausübt, können die Grundzulage ohne eigene Beiträge erhalten, wenn sie einen eigenen Sparvertrag haben. Nicht förderberechtigt sind Sie beispielsweise, wenn Sie nicht rentenversicherungspflichtig tätig sind oder als geringfügig Beschäftigte von der Sozialversicherung befreit sind. Sie sind dann für die Riester-Rente mittelbar förderberechtigt.
Das gilt aber nicht für Mütter und Väter, die Elternzeit in Anspruch nehmen. In der Erziehungszeit erwerben Sie Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung und müssen deshalb für die Riester-Förderung den Mindesteigenbeitrag von 60 Euro leisten.
Für das Jahr, in dem die Förderberechtigung endet, erhalten Sie noch die volle staatliche Zulage und steuerliche Förderung. Danach geht dies nur noch über die Ehegattenförderung. Wenn die Förderberechtigung komplett wegfällt, kann man den Vertrag ruhen lassen. Damit bleibt das angesparte Vermögen einschließlich Zulagen erhalten und wird im Alter ausgezahlt. Die zweite Möglichkeit ist die Kündigung des Riester-Vertrags. Staatliche Förderung, also Zulagen und Steuerermäßigung, muss man dann allerdings zurückerstatten dazu noch Provisionen und weitere Kosten der Versicherung.
(2009): Bin ich unmittelbar oder mittelbar förderberechtigt?
Wie viel muss ich jährlich sparen, um die Riester-Förderung zu erhalten?
Der Staat fördert Riester-Verträge mit Zulagen und steuerlichen Vorteilen. Basis der Riester-Förderung ist die Grundzulage für den Sparer und gegebenenfalls dessen Ehepartner. Wie hoch die Grundzulage ausfällt, hängt vom Sparbetrag ab. Um die volle Förderung zu bekommen, muss man vier Prozent des sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommens sparen. Wer weniger anspart, erhält weniger Zulage. Wer zwischendurch nicht liquide ist, kann seinen Riester-Vertrag aussetzen, erhält dann jedoch auch keine staatliche Förderung.
Nicht-förderberechtigte Ehepartner können die Grundzulage ohne eigene Beiträge erhalten, wenn sie einen eigenen Sparvertrag haben. Das gilt aber nicht für Mütter und Väter, die Elternzeit in Anspruch nehmen. In der Erziehungszeit erwerben sie Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung und müssen deshalb für die Riesterförderung den Mindesteigenbeitrag von 60 Euro leisten.
Beispiel: Wie sich die Förderung auswirkt, zeigt die folgende Berechnung zu einer Familie mit zwei Kindern: Das Brutto-Familieneinkommen liegt bei 40.000 Euro im Jahr. Für die volle Förderung müssen im Jahr 2009 mindestens 1.600 Euro in die private Rente fließen. Dabei hilft der Staat mit der Grundzulage von insgesamt 308 Euro für beide Ehepartner.
Hinzu kommt die Kinderzulage von 185 Euro pro Kind. Zusammen sind das 678 Euro an staatlichen Zulagen. Diese werden von den 1.600 Euro Mindestsparleistung abgezogen, so dass die Familie selbst nur 922 Euro aufbringen muss. Bei einem geringeren Eigenbeitrag wird die Förderung entsprechend gekürzt.
(2009): Wie viel muss ich jährlich sparen, um die Riester-Förderung zu erhalten?
Wie hoch ist der Anspruch auf Zulagen und Sonderausgabenabzug bei Riester?
Wer jährlich einen Mindestbeitrag in seinen Riester-Vertrag einzahlt, bekommt die vollen Zulagen. Jeder Riester-Sparer erhält die so genannte Grundzulage, das sind aktuell 154 Euro. Für jedes kindergeldberechtigte Kind wird eine pauschale Kinderzulage gezahlt. Diese beträgt seit 2008 185 Euro für Kinder, die vor 2008 geboren wurden. Sofern nichts anderes vereinbart ist, fließt die Kinderzulage auf das Konto der Mutter. Besonders hoch fällt die Zulage für Familien aus, die jüngere Kinder haben oder noch weiteren Nachwuchs bekommen. Denn für ab 2008 geborene Kinder gibt es sogar eine Kinderzulage von 300 Euro jährlich.
Beispiel: Ein Ehepaar mit zwei Kindern (2002 und 2009 geboren) erhält insgesamt Riester-Zulagen von 793 Euro im Jahr. Wer den jeweiligen Mindestbeitrag in den Riester-Vertrag nicht leistet, erhält die Zulagen nur anteilig. Von Ihrem errechneten Mindesteigenbeitrag (vier Prozent des Jahres Brutto-Einkommens) können Sie jedoch die Zulagen gleich abziehen. Der Rest ist Ihr eigentlicher Mindest-Sparbetrag, den Sie leisten müssen um die vollen Zulagen zu erhalten.
Seit 2008 können maximal 2.100 Euro als Sonderausgaben abgezogen werden. So lohnen sich die Steuervorteile besonders für gut verdienende Sparer.
Einen möglichen Sonderausgabenabzug müssen Sie in Ihrer Einkommensteuererklärung für das entsprechende Jahr geltend machen, in dem Sie die Beiträge in den Riester-Vertrag eingezahlt haben. Hierzu tragen Sie Ihre Vorsorgeaufwendungen ein. Der gesamte Altersvorsorgeaufwand kann als Sonderausgabe bis zu den festgelegten Höchstgrenzen steuerlich geltend gemacht werden. Das bedeutet, dass Sie in der Steuererklärung nicht nur Ihren eigenen Sparbetrag für das betreffende Jahr eintragen, sondern auch die Riester-Zulagen, die Sie hierfür vom Staat erhalten haben.
Der Sonderausgabenabzug ist ein steuerlicher Freibetrag, den Sie in der Einkommensteuererklärung geltend machen. Dadurch müssen Sie für einen Teil des Einkommens keine Steuern zahlen, weil dieser in ganz bestimmter Weise - für die Altersvorsorge - ausgegeben wird. Auf diese Weise werden die Beiträge zur Riester-Rente steuerfrei gestellt.
(2009): Wie hoch ist der Anspruch auf Zulagen und Sonderausgabenabzug bei Riester?
Was ist Wohnriester und wie muss ich es versteuern?
Zum 1. Januar 2008 trat das Eigenheimrenten-Gesetz in Kraft. Bei der Eigenheimrente werden die Zulagen vom Staat und die eigenen Sparbeiträge genutzt, um einen Hausbau zu finanzieren, eine Wohnung zu kaufen oder ein Wohnobjekt zu entschulden. Vorausgesetzt, es handelt sich um eine selbst genutzte Immobilie. Die Förderung können Sie erhalten, sobald Ihnen eine Riester-Förderung zusteht. Anspruch auf staatliche Förderung über einen Riester-Vertrag haben alle, die Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen.
Komplizierte Versteuerung
Allerdings wird bei der Eigenheimrente die sogenannte nachgelagerte Besteuerung angewandt. Die Beiträge bleiben steuerfrei, erst die Rente selbst müssen Sie versteuern - mit Ihrem persönlichen Steuersatz.
Und da wird es ein bisschen kompliziert beim Wohn-Riester: Die Beiträge und Zulagen sollen inklusive angenommener Zinsen von zwei Prozent auf einem imaginären "Wohnförderkonto" verbucht werden. Auf das Konto kann man jedoch nicht zugreifen, denn das dort erfasste Guthaben wird ja in die Immobilienförderung gesteckt und existiert im Prinzip gar nicht mehr.
Zu Beginn der "Auszahlungsphase" also wenn die anderen - "herkömmlichen" - Riester-Sparer ihre Rente bekommen und diese als Einnahmen versteuern müssen, erhält auch der Wohnriester-Sparer einen Bescheid über seine Steuerschuld, die sich auf dem imaginären Konto in den vergangenen Jahren angesammelt hat.
Dann hat der Eigenheim-Rentner die Wahl: Alles auf einmal versteuern: Zur Belohnung bekommt er einen Rabatt von 30 Prozent. Oder die Besteuerung schrittweise: Hierbei kann er über einen Zeitraum bis zu 23 Jahren wie jeder, der eine regelmäßige Riester-Rente bezieht, seine Steuerschuld in Raten begleichen. Auch hier richtet sich der Steuersatz nach dem gesamten Einkommen des Rentners.
Noch ein Knackpunkt: Durch die neue Riester-Förderung ist man an ein Wohneigentum gebunden. Denn wer vor dem Ablauf von zehn Jahren wieder verkauft, muss die Fördersumme in eine neue Immobilie investieren, ansonsten muss er die staatliche Förderung zurückzahlen. Für Immobilienbesitzer, die den Steuerrabatt von 30 Prozent nutzen, gilt eine Haltefrist von 20 Jahren.
(2009): Was ist Wohnriester und wie muss ich es versteuern?