Welche wichtigen Daten finde ich in meiner Anbieterbescheinigung?
Der Anbieter, also die Bank oder Versicherung, bei der Sie einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, schickt Ihnen einmal jährlich einen Beleg über Ihren derzeitigen „Kontostand“ zu, also einen Überblick über Ihr bisher angespartes Riesterkapital.
Außerdem bekommen Sie einmal im Jahr die sogenannte Anbieterbescheinigung. Diese erhalten Sie einmal für Ihre persönlichen Unterlagen, ein zweites Exemplar der Anbieterbescheinigung trägt den Vermerk „Zur Vorlage beim Finanzamt“. Diese Bescheinigung müssen Sie im Original Ihrer Steuererklärung beilegen.
Zuvor müssen Sie jedoch die wichtigsten Eckdaten zu Ihrem Riestervertrag in Ihre Steuererklärung eingeben. Auf der Bescheinigung Ihrer Bank oder Versicherung finden Sie alles, was Sie brauchen. Beispielsweise die Kenn-Nummern Ihres Vertrages wie die Anbieternummer, die Zertifizierungsnummer und die Vertragsnummer.
Weiterhin müssen Sie Ihre eingezahlten Beiträge inklusive der Zulagen angeben. Haben Sie einen Riester Vertrag, um später eine Rente zu erhalten, beispielsweise eine Fondssparplan oder eine klassische Rentenversicherung, tragen Sie bitte Ihre Einzahlungen inklusive der staatlichen Zulagen ein.
Wenn Sie über das relativ neue Wohnriester für Ihr Alter vorsorgen, tragen Sie bitte die Tilgungsbeiträge, ebenfalls inklusive der Zulagen, ein, mit denen Sie eine Hypothek abzahlen oder einen Bausparvertrag besparen. Auch diese Zahlen erfahren Sie über Ihre Anbieterbescheinigung.
(2009): Welche wichtigen Daten finde ich in meiner Anbieterbescheinigung?
Wer bekommt die Kinderzulage?
Der Staat fördert Riester-Verträge mit Zulagen und steuerlichen Vorteilen. Basis der Riester-Förderung ist die Grundzulage für den Sparer selbst sowie die Kinderzulage, wenn der Sparer Kinder hat. Die Kinderzulage erhält nicht automatisch der Elternteil, der auch das Kindergeld ausgezahlt bekommt, sondern bei Verheirateten generell die Mutter. Wenn beide Eltern dies beantragen, kann die Kinderzulage auch auf den Vater übertragen werden. Hierzu müssen Sie in Ihrer Steuererklärung die Zahl der Kinder eintragen, für die die Kinderzulage von der Mutter auf den Vater übertragen werden soll. Genauso müssen Sie auch im Zulagenantrag bei Ihrem Riester-Anbieter angeben, wenn Sie die Kinderzulage dem Vater übertragen wollen.
Leben die Eltern dauerhaft getrennt oder sind sie nicht miteinander verheiratet, dann steht die Kinderzulage dem Elternteil zu, der unbeschränkt steuerpflichtig ist und der auch tatsächlich das Kindergeld erhält. Das kann auch ein Stiefvater oder eine Stiefmutter sein. Wenn die Auszahlungsberechtigung für das Kindergeld im Laufe des Jahres gewechselt hat, ist maßgeblich, wer zu Beginn des Jahres das Kindergeld erhalten hat.
Um die volle Förderung zu bekommen, muss man vier Prozent, des sozialversicherungspflichtigen Jahreseinkommens sparen. Wer weniger anspart, erhält eine anteilige Zulage. Wer zwischendurch nicht liquide ist, kann seinen Riester-Vertrag aussetzen, muss dann jedoch auch auf die staatliche Förderung verzichten.
Nicht-förderberechtigte Ehepartner können die Grundzulage ohne eigene Beiträge erhalten, wenn sie einen eigenen Sparvertrag haben. Das geht jedoch nur, wenn auch der Partner „riestert“. Das gilt aber nicht für Mütter und Väter, die Elternzeit in Anspruch nehmen. In der Erziehungszeit erwerben sie Rentenansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung und müssen deshalb für die Riesterförderung den Mindesteigenbeitrag von 60 Euro im Jahr leisten.
Beispiel: Wie sich die Förderung auswirkt, zeigt die folgende Berechnung für eine Familie mit zwei Kindern: Das Brutto-Familieneinkommen liegt bei 40.000 Euro im Jahr. Für die volle Förderung müssen im Jahr 2008 mindestens 1.600 Euro in die private Rente fließen. Dabei hilft der Staat mit der Grundzulage von insgesamt 308 Euro für beide Ehepartner (2 mal 154 Euro).
Hinzu kommt die Kinderzulage von 185 Euro pro Kind. Zusammen sind das 678 Euro an staatlichen Zulagen, die der Familie jährlich zustehen. Diese werden von den 1.600 Euro Mindestsparleistung abgezogen, so dass die Familie selbst nur 922 Euro im Jahr aufbringen muss. Bei einem geringeren Eigenbeitrag wird die Förderung entsprechend gekürzt.
(2009): Wer bekommt die Kinderzulage?
Was kann ich machen, wenn ich die Bescheinigung von meinem Riester-Anbieter noch nicht erhalten habe?
Geben Sie Ihre Einkommensteuererklärung ab, auch wenn Sie die Bescheinigung Ihres Anbieters noch nicht erhalten haben.
Sobald Sie die Anbieterbescheinigung bekommen haben, reichen Sie diese nach.
Das Finanzamt wird die Einkommensteuerveranlagung erst einmal ohne Berücksichtigung der Altersvorsorgebeträge durchführen, damit der Steuerbescheid möglichst schnell erstellt werden kann. Wenn dem Finanzamt die Anbieterbescheinigung vorliegt, wird es den Bescheid noch einmal überprüfen und ggf. ändern.
(2009): Was kann ich machen, wenn ich die Bescheinigung von meinem Riester-Anbieter noch nicht erhalten habe?
Wie kann ich die Förderberechtigung beweisen?
Um Ihre Förderberechtigung zu belegen, müssen Sie eine rentenversicherungspflichtige Tätigkeit nachweisen. Als mittelbar begünstigter Ehepartner müssen Sie die Heirat nachweisen. Um die Zulage für Ihre Kinder zu beantragen, brauchen Sie einen Kindergeldbescheid.
Und um die Höhe Ihrer Mindesteinzahlung (vier Prozent des Jahresbruttogehaltes für 2008) zu ermitteln, müssen Sie Ihr Einkommen nachweisen.
Weitere Unterlagen können - ja nach Anbieter und Riester-Produkt - erforderlich sein.
(2009): Wie kann ich die Förderberechtigung beweisen?
Muss ich später meine Riester-Rente versteuern?
Ja.Da der Aufbau der privaten Zusatzrente aus unversteuertem Einkommen gebildet wird, unterliegen die späteren Auszahlungen der regulären Einkommenssteuer. Die Renten sind dann also nicht nur mit dem Ertragsanteil (den Zinsen) zu versteuern, wie dies bei Rentenzahlungen der Fall ist, die nicht vom Staat unterstützt werden. Durch Riester geförderte Renten müssen Sie im Alter voll versteuern.
Für die künftigen Rentnerinnen und Rentner bedeutet das: Haben sie eine nicht geförderte Private Rentenversicherung abgeschlossen, für die sie auch Beiträge aus versteuertem Einkommen zahlen, müssen sie im Rentenalter nur den Ertragsanteil versteuern.
Haben die Rentner dagegen eine Anlageform gewählt, für die sie staatliche Zulagen erhalten haben, müssen sie die gesamte monatlich bezahlte Rente nach dem dann geltenden Einkommenssteuersatz versteuern. Die Rente wird mit dem persönlichen Steuersatz besteuert. Und dieser ist abhängig vom Gesamteinkommen des Ruheständlers. Dies gilt für alle geförderten Anlagen, also sowohl für Versicherungen als auch für Fonds- oder Banksparpläne.
Die gute Nachricht: Keine Abgeltungsteuer
Obwohl beispielsweise die Kursgewinne herkömmlicher Fondssparpläne ab 2009 der Abgeltungsteuer unterliegen, bleiben Riester-Fondssparpläne von der Abgeltungsteuer verschont. Das gilt auch für die Gewinne aus den anderen Riester-Sparmöglichkeiten.
Mit Beginn der Auszahlungsphase kann der Anleger über die Kursgewinne ohne Abzug der Abgeltungssteuer verfügen. Allerdings müssen die Renten mit dem persönlichen Steuersatz (nachgelagert) besteuert werden, der sich nach dem Gesamteinkommen richtet.
Wohnriester: Komplizierte Versteuerung
Bei Wohnriester wird die nachgelagerte Besteuerung angewandt. Die Beiträge bleiben steuerfrei, erst die Rente selbst muss man versteuern - mit seinem persönlichen Steuersatz.
Und da wird es ein bisschen kompliziert bei Wohn-Riester: Die Beiträge und Zulagen werden inklusive angenommener Zinsen von zwei Prozent auf einem imaginären "Wohnförderkonto" verbucht. Auf das Konto kann der Sparer jedoch nicht zugreifen, denn das dort erfasste Guthaben wird ja in die Immobilienförderung gesteckt und existiert im Prinzip gar nicht mehr.
Zu Beginn der "Auszahlungsphase" also wenn die anderen - "herkömmlichen" - Riester-Sparer ihre Rente bekommen und diese Einnahme versteuern müssen, erhält auch der Wohnriester-Sparer einen Bescheid über seine Steuerschuld, die sich auf dem imaginären Konto in den vergangenen Jahren angesammelt hat.
Dann hat der Eigenheim-Rentner die Wahl: Alles auf einmal versteuern, zur Belohnung bekommt er einen Rabatt von 30 Prozent. Oder die Besteuerung schrittweise: Hierbei kann er über einen Zeitraum bis zu 23 Jahren wie jeder, der eine regelmäßige Riester-Rente bezieht, seine Steuerschuld in Raten begleichen. Auch hier richtet sich der Steuersatz nach dem gesamten Einkommen des Rentners.
(2009): Muss ich später meine Riester-Rente versteuern?
Wie schließe ich einen Riester-Vertrag ab?
Zunächst einmal sollten Sie sich über die verschiedenen Anlagemöglichkeiten informieren. Was passt am besten zur persönlichen Risikobereitschaft? Wenn man weiß, in welche Form der Riestervorsorge man investieren will, sollte man sich über ein gutes Produkt informieren. Geeignet sind nur Produkte, die ein Zertifikat der Bundesanstalt für Finanzdienstleistung haben. Das Zertifikat ist jedoch keine Aussage über die Qualität oder die Rendite eines Angebots. Es sagt für den Sparer nur aus, dass das entsprechende Produkt über Riester gefördert wird.
Hierzu kann man sowohl verschiedene Tests in Zeitschriften oder im Internet zu Rate ziehen als auch einen Berater konsultieren. Ebenso sollte man sich bei einer Versicherung oder Bank die mögliche Rendite unverbindlich errechnen lassen und sich natürlich genau nach den anfallenden Kosten (Abschlussgebühr z.B.) erkundigen. Ist die Entscheidung gefallen, sollte man einen Termin bei der Bank oder Versicherung machen und sich dort in Ruhe die Unterlagen durchsehen und auf jeden Fall alle Unklarheiten durch gezieltes Nachfragen beseitigen.
Wo Sie einen Vertrag auf eine Riester-Rente abschließen, richtet sich natürlich nach der Art der Anlage. Ist die Entscheidung gefallen, ob Sie eine klassische Rentenversicherung, einen Fondssparplan oder einen Banksparplan abschließen möchten, gehen Sie entweder zu einer Versicherung, bzw. deren Vermittler oder zu einer Bank. Möchten Sie in Wohn-Riester investieren, wenden Sie sich an eine Bausparkasse. Allerdings wird der Banksparplan als Riestervariante bisher nur von wenigen Banken angeboten.
(2009): Wie schließe ich einen Riester-Vertrag ab?