(2009)
Welche wichtigen Daten finde ich in meiner Anbieterbescheinigung?
Der Anbieter, also die Bank oder Versicherung, bei der Sie einen Riester-Vertrag abgeschlossen haben, schickt Ihnen einmal jährlich einen Beleg über Ihren derzeitigen „Kontostand“ zu, also einen Überblick über Ihr bisher angespartes Riesterkapital.
Außerdem bekommen Sie einmal im Jahr die sogenannte Anbieterbescheinigung. Diese erhalten Sie einmal für Ihre persönlichen Unterlagen, ein zweites Exemplar der Anbieterbescheinigung trägt den Vermerk „Zur Vorlage beim Finanzamt“. Diese Bescheinigung müssen Sie im Original Ihrer Steuererklärung beilegen.
Zuvor müssen Sie jedoch die wichtigsten Eckdaten zu Ihrem Riestervertrag in Ihre Steuererklärung eingeben. Auf der Bescheinigung Ihrer Bank oder Versicherung finden Sie alles, was Sie brauchen. Beispielsweise die Kenn-Nummern Ihres Vertrages wie die Anbieternummer, die Zertifizierungsnummer und die Vertragsnummer.
Weiterhin müssen Sie Ihre eingezahlten Beiträge inklusive der Zulagen angeben. Haben Sie einen Riester Vertrag, um später eine Rente zu erhalten, beispielsweise eine Fondssparplan oder eine klassische Rentenversicherung, tragen Sie bitte Ihre Einzahlungen inklusive der staatlichen Zulagen ein.
Wenn Sie über das relativ neue Wohnriester für Ihr Alter vorsorgen, tragen Sie bitte die Tilgungsbeiträge, ebenfalls inklusive der Zulagen, ein, mit denen Sie eine Hypothek abzahlen oder einen Bausparvertrag besparen. Auch diese Zahlen erfahren Sie über Ihre Anbieterbescheinigung.
Rechner
- Förderrechner Riester-Rente: Mit dem Riester-Rechner können Sie Ihre persönlichen Daten zur Riester-Rente berechnen. Der Rechner ermittelt wie hoch die verschiedenen Zulagen ausfallen und welche Höchstgrenzen für Sie relevant sind.
- Rechner für die Rentenbesteuerung: Müssen Sie Ihre ganze Rente versteuern oder nur einen Teil? Mit unserem Rechner zur Rentenbesteuerung ermitteln Sie schnell und einfach den Besteuerungsanteil der Rente und den Rentenfreibetrag.
Bewertungen des Textes: Welche wichtigen Daten finde ich in meiner Anbieterbescheinigung?
5.00
von 5
Anzahl an Bewertungen: 1