Welche Arten von Unfall- und Haftpflichtversicherungen kann ich geltend machen?
Zu den Unfallversicherungen zählen neben der eigentlichen Unfallversicherung auch die Insassenversicherung, die Kinderunfallversicherung oder die Reiseunfallversicherung. Diese Versicherungen mindern die Steuerlast.
Es spielt keine Rolle, wer durch die Unfallversicherung abgesichert ist. Wichtig ist, dass Sie der Versicherungsnehmer sind und die Beiträge zahlen. Außerdem fordert das Finanzamt Belege für die Zahlungen. Beiträge zur Unfallversicherung können geltend gemacht werden, wenn diese Versicherungen nur private Risiken abdecken. Versicherungen, die neben privaten auch berufliche Risiken abdecken sollen, können zur Hälfte als Sonderausgaben und zur Hälfte als Werbungskosten oder Betriebsausgaben angegeben werden.
Eine Haftpflichtversicherung soll in erster Linie vor Existenz bedrohenden Forderungen schützen, die durch die Verletzung eines Menschen, Schäden durch Feuer oder Wasser und die häufigen kleinen Unfälle des Alltags auf den Verursacher zukommen können.
Zu den abzugsfähigen Haftpflichtversicherungen zählen insbesondere Privathaftpflicht, Kfz-Haftpflicht, Hundehaftpflicht und Grundstücks- bzw. Grundbesitzerhaftpflicht. Nicht zu den Sonderausgaben zählen Rechtsschutz- und Hausratversicherungen.
Beiträge zu Lebensversicherungen, die nur den Todesfall abdecken – Risikolebensversicherungen – können ebenfalls angegeben werden. Auch Beiträge für Witwen-, Waisen- oder Sterbekassen können Sie eintragen. Eventuelle Beitragserstattungen, die Sie von Ihrer Versicherung erhalten, müssen jedoch abgezogen werden.
Tipp: Beiträge zu einer Berufshaftpflichtversicherung oder einer Dienst-Haftpflichtversicherung sollten Sie nicht bei den Sonderausgaben angeben. Diese sollten Sie als Werbungskosten geltend machen. Der Vorteil ist, dass es bei den Werbungskosten keine Obergrenze der absetzbaren Beiträge wie bei den Vorsorgeaufwendungen gibt. So können Sie höhere Beiträge absetzen für die Versicherungen, die Sie aus beruflichen Gründen abgeschlossen haben.
(2009): Welche Arten von Unfall- und Haftpflichtversicherungen kann ich geltend machen?
Wie kann ich die Beiträge für meine Kfz-Versicherung absetzen?
Die Beiträge zur Kfz-Haftpflichtversicherung können angegeben werden, nicht jedoch die Beiträge zur Kaskoversicherung.
Die Kfz-Haftpflichtversicherung ist für jeden Fahrzeughalter Pflicht. Bei der Zulassung eines Fahrzeugs muss der Versicherungsschutz bereits vorhanden sein. Als Nachweis legt man bei der Zulassungsstelle die so genannte Deckungskarte (früher: Doppelkarte) vor, die man bei der Anmeldung von der Versicherung erhält. Mit der Abgabe beginnt die vorläufige Deckung, man ist also bereits versichert, bevor der erste Beitrag gezahlt wurde.
Die Preise der Versicherungen variieren erheblich, doch die Leistungen sind weitgehend gleich: Bei einem Unfall erstattet die Kfz-Haftpflicht sämtliche Personen- und Sachschäden, für die der Fahrer zur Verantwortung gezogen wird. Bei Personenschäden übernimmt die Haftpflicht Schmerzensgeld, Kosten für einen Verdienstausfall und Zahlungen im Todesfall. Werden andere Fahrzeuge beschädigt, kommt die Autohaftpflicht für Reparaturkosten und Wertminderung auf, bei Totalschäden zahlt sie den Wiederbeschaffungswert. Auch Kosten für das Abschleppen und einen Mietwagenersatz sind abgedeckt.
Dieser Schutz gilt allerdings nur für Schäden an fremden Fahrzeugen, wer auch den eigenen Wagen versichern will, braucht zusätzlich eine Kaskoversicherung. Die Kaskoversicherung ist jedoch keine „Pflichtversicherung“ und kann somit auch nicht in der Steuererklärung angegeben werden. Die Kfz-Haftpflicht übernimmt auch Teilfunktionen einer Rechtsschutzversicherung, indem sie die Kosten für die Abwehr unberechtigter Ansprüche trägt. Der Versicherungsschutz gilt in der Regel in ganz Europa.
(2009): Wie kann ich die Beiträge für meine Kfz-Versicherung absetzen?
Kann ich Versicherungen, die ich für mein Kind zahle, in der Steuererklärung angeben?
Ja, auch Eltern, die eine Versicherung für ein Kind abgeschlossen haben, beispielsweise eine Unfallversicherung oder eine private Haftpflichtversicherung, können die Beiträge hierfür in der Steuererklärung angeben.
Wichtig ist, dass Sie selbst der Versicherungsnehmer sind. Der Vertrag muss also auf Ihren Namen laufen, wer der Versicherte ist, ist unwesentlich. Es zählt die Beitragszahlung.
(2009): Kann ich Versicherungen, die ich für mein Kind zahle, in der Steuererklärung angeben?
Brauche ich eine Risikolebensversicherung?
Eine Risikolebensversicherung zahlt beim Tod des Versicherten eine vorher vereinbarte Summe, unabhängig davon, wie viel bis dahin in die Police eingezahlt wurde. Stirbt der Versicherte während der Laufzeit nicht, erhält er allerdings - im Gegensatz zur Kapital-Lebensversicherung - auch kein Geld zurück.
Die gesetzliche Rentenversorgung der Hinterbliebenen ist gering. Die große Witwen- und Witwerrente beträgt nur 55 Prozent der bis zu dem Zeitpunkt errechneten Rente wegen voller Erwerbsminderung. Allerdings haben Hinterbliebene erst nach einer Versicherungszeit von fünf Jahren Anspruch auf diese Rente, die immer nur einen Teil der bis dahin erwirtschafteten Rentenansprüche des Verstorbenen ausmacht.
Besonders für junge Familien, die noch die Ausbildung ihrer Kinder finanzieren müssen, ist die Risiko-Lebensversicherung sinnvoll. Auch Paare die, etwa durch den Bau oder Kauf einer Immobilie, hohen finanziellen Belastungen ausgesetzt sind, sollten den Todesfall absichern. Überflüssig ist die Police nur für diejenigen, die keine Angehörigen versorgen, etwa Singles, Azubis und Studenten.
(2009): Brauche ich eine Risikolebensversicherung?
Lohnt sich eine private Unfallversicherung?
Auf dem Hin- und Rückweg und natürlich während der Arbeit selbst, ist man durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert, das gilt auch für Schüler und Studenten. Jedoch zwei Drittel aller Unfälle passieren in der Freizeit oder im privaten Bereich und nicht am Arbeitsplatz. Für diese Bereiche braucht man eine private Unfallversicherung.
Eine private Unfallversicherung ist eine gute Vorsorge. Sie schützt den Versicherten und seine Familie zwar nicht vor dem Unfall, aber vor möglichen finanziellen Folgen.
Den umfassendsten Schutz bei Berufsunfähigkeit bietet sicherlich eine Berufsunfähigkeitsversicherung. Aber nicht alle, die es möchten, können eine solche Versicherung abschließen, weil sie zum Beispiel wegen einer Vorerkrankung von der Versicherung abgelehnt werden oder keinen anerkannten Beruf ausüben.
Auch Personen, die nicht berufstätig sind, und Kinder werden in der Regel nicht in die Berufsunfähigkeitsversicherung aufgenommen. Für sie ist eine Privatunfallversicherung auf jeden Fall ratsam und durchaus eine sinnvolle Alternative. Sie ersetzt im Schadensfall den Verlust der Arbeitskraft durch eine Kapitalauszahlung und/oder eine Rente.
Das ist versichert: Die private Unfallversicherung umfasst alle Unfälle des täglichen Lebens einschließlich der Berufsunfälle und das weltweit. Die Privatunfallversicherung zahlt bei Invalidität durch Unfall, unabhängig davon, ob sie eine Berufsunfähigkeit nach sich zieht oder nicht. Das ist der große Unterschied zur Berufsunfähigkeitsversicherung. Auch eine Leistung für den Todesfall des Versicherten kann über die Unfallversicherung abgeschlossen werden. Um die Familie jedoch komplett im Todesfall des Hauptverdieners abzusichern, eignet sich eine Risikolebensversicherung weitaus mehr.
(2009): Lohnt sich eine private Unfallversicherung?