(2009)
Wie werden Kurzarbeitergeld und Mutterschaftsgeld besteuert?
Das Kurzarbeitergeld wird zwar nicht besteuert, es unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt. So kann sich ein Bezug von Kurzarbeit in der folgenden Steuererklärung negativ für den Arbeitnehmer auswirken. Denn bei verheirateten Arbeitnehmern wird es auf das gemeinsame Einkommen der Eheleute angerechnet. Hieraus kann sich durch die Progression ein höherer Steuersatz und daraufhin eine mögliche Steuernachzahlung ergeben.
Wie erhöhen Lohnersatzleistungen meinen Steuersatz?
Lohnersatzleistungen wie das Kurzarbeitergeld oder den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalten Sie zwar steuerfrei ausgezahlt. Jedoch wirken sich diese Leistungen auf den Progressionsvorbehalt aus. Das heißt, die steuerfreien Einnahmen werden zur Ermittlung Ihres persönlichen Steuersatzes Ihrem Einkommen zugerechnet. Aufgrund des nun höheren Einkommens ergibt sich ein höherer Steuersatz mit dem dann Ihr restliches Einkommen versteuert wird. So kann es also sein, dass Sie Steuern nachzahlen müssen, bzw. eine geringere Rückerstattung erhalten als im Vorjahr ohne Lohnersatzleistung.
Beispiel: Eine alleinerziehende Mutter hat ein Jahreseinkommen von 26.000 Euro brutto. Dazu erhält sie 6.000 Euro Elterngeld. Das macht ein Gesamteinkommen von 32.000 Euro. Dieses Einkommen würde mit einem Steuersatz von 19,8 Prozent versteuert werden.
Jedoch wird nicht das Elterngeld mit versteuert, sondern nur das übrige Einkommen, dafür allerdings mit dem höheren Steuersatz. So müssen auf die 26.000 Euro Einkommen 19,8 Prozent Steuern gezahlt werden, was einem Steuerbetrag von 5.148 Euro entspricht.
Das Einkommen ohne Elterngeld wäre mit einem Steuersatz von nur 17,2 Prozent versteuert worden, was einer Lohnsteuer von 4.466 Euro entsprochen hätte. So erhöht der Bezug aller Lohnersatzleistungen also indirekt das zu versteuernde Einkommen. Außerdem erhöhen sich der Solidaritätsbeitrag und die Kirchensteuer, weil diese aus der Einkommensteuer errechnet werden.
Auf diese Weise wird auch Einkommen versteuert, das eigentlich unter dem Grundfreibetrag liegt. Übersteigt das eigentliche Einkommen inklusive Lohnersatzleistung den Grundfreibetrag, kann der erhöhte Steuersatz angewandt werden. Bleibt das Einkommen jedoch auch mit Lohnersatzleistungen unter dem Grundfreibetrag, muss es nicht versteuert werden.
Beziehen Sie innerhalb eines Jahres nur Lohnersatzeinkommen, bleibt alles steuerfrei und der Progressionsvorbehalt wird nicht angewandt.
Tipp: Wenn Sie nachträglich eine Lohnersatzleistung zurückzahlen müssen, etwa weil Sie vorher zu viel Arbeitslosengeld erhalten haben, sollten Sie eine Steuererklärung abgeben. Denn hier entsteht eine negative Progression, weil die zurückgezahlte Lohnersatzleistung Ihren Steuersatz reduzieren kann. Haben Sie jedoch im betreffenden Jahr kein zu versteuerndes Einkommen, lohnt es sich nicht, die zurückgezahlte Lohnersatzleistung nachzureichen, weil dies steuerlich keine Auswirkungen für Sie hat.
Rechner
- Arbeitslosengeld-Rechner: Wie hoch Ihr voraussichtliches Arbeitslosengeld sein wird, können Sie mit unserem Arbeitslosengeld-Rechner ermitteln.
- Brutto-Netto-Rechner: Mit dem Brutto-Netto-Rechner von Lohnsteuer kompakt berechnen Sie, wie viel von Ihrem Bruttogehalt übrigbleibt.
- Einkommensteuer-Veranlagungsrechner: Ob eine gemeinsame oder Einzelveranlagung von Ehegatten günstiger für Sie ist, rechnet Ihnen der Veranlagungsrechner aus.
- Einkommensteuer-Rechner: Sie wollen die wahrscheinliche Höhe der Einkommensteuer ganz schnell berechnen? Nutzen Sie unseren Einkommensteuer-Rechner um die aus Ihrem zu versteuernden Einkommen resultierende Steuerlast zu ermitteln.