(2009)
Wie viel kann ich als Schulgeld absetzen?
Wenn Ihr Kind eine private oder überwiegend privat finanzierte Schule besucht, können Sie 30 Prozent des Schulgeldes, höchstens jedoch 5.000 Euro pro Kind als Sonderausgaben von der Steuer absetzen.
Dabei gilt der Höchstbetrag pro Kind und wird jedem Elternpaar nur einmal zugestanden. Dabei werden die Kosten bei dem Elternteil berücksichtigt, der sie auch getragen hat. Haben beide Elternteile die Schulgeldkosten getragen, sind sie bei jedem bis zum halben Höchstbetrag (2.500 Euro) abzugsfähig. Sie können jedoch mit Ihrem Ehepartner eine andere Aufteilung vereinbaren.
Sind Sie mit dem anderen Elternteil nicht (mehr) verheiratet oder leben von ihm getrennt, sollten Sie sich die Aufteilung genau überlegen, um die maximale Summe absetzen zu können.
Beispiel:
Ein Kind besucht eine private Schule, die alle Voraussetzungen für den Schulgeldabzug erfüllt. Mutter und Vater sind nicht verheiratet. Mutter trägt Kosten in Höhe von 6.000 Euro, Vater zahlt pro Jahr 10.000 Euro Schulgeld.
Greifen beide Partner nicht in die Aufteilung ein, ergibt sich folgendes Bild:
Mutter: 30 Prozent von 6.000 Euro = 1.800 Euro
Vater: 30 Prozent von 10.000 Euro = 3.000 Euro
Da jedes Elternteil höchstens 2.500 Euro absetzen kann, ergibt sich eine Gesamtsumme von 4.300 Euro, die beide Elternteile gemeinsam absetzen können.
Wenn sich Vater und Mutter darauf einigen, dass der Vater beispielsweise einen Höchstbetrag von 3.000 Euro und Mutter von 2.000 ansetzen darf, haben sie einen um 700 Euro höheren Schulgeldabzug den sie als Sonderausgaben geltend machen können.