(2009)
Gibt es andere Leistungen, die eine Auszahlung des Kindergeldes ausschließen?
Generell steht allen Eltern Kindergeld zu, es gibt jedoch Ausnahmen, wenn Sie als Eltern schon andere finanzielle Leistungen erhalten: Besteht für Sie ein Anspruch auf Kinderzulage aus der gesetzlichen Unfallversicherung oder einer gesetzlichen Rentenversicherung, steht Ihnen kein Kindergeld mehr zu. Werden dem Kind im Ausland oder von einer zwischen- oder überstaatlichen Einrichtung Leistungen gezahlt, die mit dem Kindergeld vergleichbar sind, können Sie ebenfalls kein Kindergeld beanspruchen. Das Kind kann allerdings als Zählkind dazu beitragen, dass sich der Kindergeldanspruch für weitere Kinder erhöht.
Wenn der Kinderzuschuss oder die Kinderzulage zur Rente niedriger sind als das Kindergeld, wird die Differenz als Teilkindergeld gezahlt. Dies betrifft auch Leistungen, die Sie von einem weiteren Mitgliedstaat der Europäischen Union, des Europäischen Wirtschaftsraumes oder der Schweiz erhalten.
Rechner
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