Wurde eine Behinderung bescheinigt, steht Ihnen ein Behindertenpauschbetrag zu.
Wurden Ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt, steht Ihnen ein so genannter Hinterbliebenenpauschbetrag zu.
Wie hoch ist der Hinterbliebenen-Pauschbetrag?
Hinterbliebene erhalten auf Antrag einen Hinterbliebenen-Pauschbetrag von 370 Euro. Dazu müssen Ihnen laufende Hinterbliebenenbezüge bewilligt worden sein. Diese müssen laut Paragraph 33 b Abs. 4 EStG geleistet werden nach dem Bundesversorgungsgesetz oder einem anderen Gesetz, das die Vorschriften des Bundesversorgungsgesetzes über Hinterbliebenenbezüge für entsprechend anwendbar erklärt, oder nach den Vorschriften über die gesetzliche Unfallversicherung oder nach den beamtenrechtlichen Vorschriften an Hinterbliebene eines an den Folgen eines Dienstunfalls verstorbenen Beamten oder nach den Vorschriften des Bundesentschädigungsgesetzes über die Entschädigung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
Bitte beachten Sie: Ein Waise erhält den Hinterbliebenen-Pauschbetrag auch dann nur einmal, wenn beide Elternteile verstorben sind. Bei mehreren Hinterbliebenen derselben Person (z.B. Witwe und Halbwaise) steht der Pauschbetrag jedem Hinterbliebenen zu.
(2010): Wie hoch ist der Hinterbliebenen-Pauschbetrag?