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Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Teilweise Auslandsaufenthalt

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2010. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Teilweise Auslandsaufenthalt



Was muss ich bei einem teilweisen Auslandsaufenthalt steuerlich beachten?

Wenn Sie innerhalb des Steuerjahres nur zeitweilig ihren Wohnsitz in Deutschland hatten, müssen Sie hier die entsprechenden Angaben machen. Dies kann zum Beispiel de Fall sein, wenn Sie aus Deutschland weg bzw. nach Deutschland gezogen sind.

 In diesem Fall werden die Einkünfte , die nach dem Wegzug bzw. vor dem Zuzug in Deutschland erzielt werden, in die Veranlagung mit einbezogen. Einkünfte, die danach bzw. davor im Ausland erzielt werden, werden nicht in Deutschland versteuert. Jedoch gehen sie in den Progressionsvorbehalt ein und führen so zu einem höheren Steuersatz für das steuerpflichtige Einkommen.

(2010): Was muss ich bei einem teilweisen Auslandsaufenthalt steuerlich beachten?


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