Software Hosted in Germany Hosted in Germany
Sicher. Schnell. Zuverlässig.  
Digitale Datenübermittlung - gem. § 87c Abgabenordnung Digitale Datenübermittlung
gem. § 87c Abgabenordnung

 

Die ganze Welt des Steuerwissens

Lohnsteuer kompakt FAQs

 


Miteigentumsanteile geschlossene Immobilienfonds

Dieser Text bezieht sich auf die Steuererklärung 2010. Die Version die für die Steuererklärung 2024 finden Sie unter:
(2024): Miteigentumsanteile geschlossene Immobilienfonds



Wie versteuere ich meine Beteiligung an einer Bauherren - bzw. Erwerbergemeinschaft bzw. an einem Immobilienfonds?

Sind Sie gemeinsam mit anderen Personen an einem vermieteten Objekt oder Grundstück beteiligt, z.B. im Rahmen einer Bauherren-oder Erwerbergemeinschaft oder bei Immobilienfonds, werden die Einnahmen und Ausgaben für dieses Objekteinheitlich und gesondert festgestelltund die Einkünfte den Beteiligten entsprechend ihren Anteilen zugerechnet. Lediglich bei Ehegatten, die gemeinsam ein Objekt besitzen und die zusammen veranlagt werden, entfällt die gesonderte Feststellung.

Für die gesondert und einheitlich festzustellenden Einkünfte muss die Gemeinschaft einebesondere Erklärung abgeben. Danach ergeht vom Finanzamt ein Bescheid über die Feststellung und Verteilung dieser Einkünfte.

Gleiches gilt für Beteiligungen angeschlossenen Immobilienfonds. Beteiligungen an offenen Immobilienfonds werden als Einkünfte aus Kapitalvermögen qualifiziert. Während die Einkünfte im ersten Fall in der Anlage V anzugeben sind, müssen sie im zweiten Fall in der Anlage KAP eingetragen werden.

(2010): Wie versteuere ich meine Beteiligung an einer Bauherren - bzw. Erwerbergemeinschaft bzw. an einem Immobilienfonds?



Was fällt alles unter Vermietungs- und Verpachtungseinkünfte?

Welche Einkünfte zu den Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung gehören ist im Einkommensteuergesetz geregelt. In §21 EStG werden folgende Einkünfte genannt:

-    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von unbeweglichem Vermögen (Grundstücke, Gebäude, Gebäudeteile, Schiffe, die in ein Schiffsregister eingetragen sind)
-    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von grundstücksgleichen Rechten (z.B. Erbbaurecht, Mineralgewinnungsrecht)
-    Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung von Sachinbegriffen, insbesondere von beweglichem Betriebsvermögen (z.B. Betriebsinventar für Gewerbebetriebe, landwirtschaftliche Betriebe oder Freiberuflerpraxen)
-     Einkünfte aus zeitlich begrenzter Überlassung von Rechten, insbesondere von schriftstellerischen, künstlerischen und gewerblichen Urheberrechten
-    Einkünfte aus der Veräußerung von Miet- und Pachtzinsforderungen

Nicht zu den Vermietungseinkünften zählen Einnahmen, die aus der  Vermietung einzelner, beweglicher Wirtschaftsgüter entstehen. Dies liegt zum Beispiel vor bei der Vermietung einzelner Möbel, bei der Vercharterung von Booten, die nicht in ein Schiffsregister eingetragen sind oder der zeitlich begrenzte Überlassung privater Fahrzeuge beispielsweise für eine Urlaubsreise.

(2010): Was fällt alles unter Vermietungs- und Verpachtungseinkünfte?


Focus Money

"Das übersichtliche Design passt die Darstellung optimal an PCs, Macs, Tablets und Mobilgeräte an. [...] Es gibt umfassende Steuertipps und Hilfen sowie hohe Datensicherheit."

FOCUS Money 02/2023

ComputerBild

"Die beste Alternative für Smartphone, Tablet und Browser ist Lohnsteuer kompakt."

ComputerBild 03/2022

BÖRSE Online

"Die Dateneingabe im Interview-Stil und weitere Features [...] wurden vom Pionier der Online-Steuererklärungen optimiert."

BÖRSE Online 02/2022

Focus Money
€uro am Sonntag
€uro
PC Magazin 04/2019: Sehr gut
c't Magazin
Chip
Die Welt am Sonntag
Stern
Handelsblatt
netzwelt
WirtschaftsWoche
MacWelt